Europa muss umdenken!

Die europäische Integration und die nationale Souveränität

Es ist eines der zentralen Dogmen der Europäischen Union, dass Gemeinschaftsrecht vor nationalem Recht gehen müsse. Und demgemäß vermag der Europäische Gerichtshof mit seinen Urteilen und Sprüchen auch die letztinstanzlichen und höchstgerichtlichen Entscheidungen der Mitgliedstaaten zu brechen oder zu relativieren. Ein Dogma und ein Mechanismus, der in vielfältiger Hinsicht, insbesondere in vitalen Überlebensfragen Europas, unselige Wirkungen zeitigt. Etwa in der Asylpolitik, wo der Europäische Gerichtshof, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, Entscheidungen gefällt hat, die eine restriktive Asylpolitik und die Verhinderung der illegalen Massenmigration nahezu verhindern oder zumindest massiv behindern.
Nun sind es insbesondere die Visegrád-Staaten-Staaten, allen voran Ungarn und Polen, welche dieses Dogma, wonach europäisches Recht vor nationalem Recht gehen müsse, in Frage stellen. Der starke Mann der polnischen PiS-Partei, Jaroslaw Kaczynski, wurde in der Vergangenheit ebenso heftig gescholten wie Ungarns Regierungschef Viktor Orbán. Beide gelten gewissermaßen für die „glühenden Europäer“ aller Mitgliedstaaten und für die Eurokraten in Brüssel als europapolitische Schmuddelkinder. Nun allerdings gesellte sich ein Eurokrat vom höchsten Grade, nämlich der französische konservative Präsidentschaftskandidat Michel Barnier, zu ihnen, indem er seinerseits auch forderte, dass in wesentlichen Fragen wie etwa der Asylproblematik und der Migrationsproblematik nationale Entscheidungen, nämlich jene Frankreichs, vor den EU-Entscheidungen stehen müssten. Barnier, der sich als aussichtsreicher Kandidat für die französische Präsidentschaft und offenbar bereits im Wahlkampfmodus sieht, geht noch weiter, in dem er einen absoluten Zuwanderungsstopp für längere Zeit und eine lückenlose Schließung der EU-Außengrenzen fordert und diesbezüglich im Falle seiner Wahl auch ein Referendum in Frankreich
ankündigt.
Insgesamt zeigt sich aber jenseits aller Wahlkampfrhetorik diesbezüglich generell die Frage, wie weit die europäische Integration und die Brüsseler Institutionen die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten außer Kraft stellen können. Ein anderes Grundprinzip der Europäischen Union, nämlich jenes der Subsidiarität, verweist allerdings darauf, dass es sehr wohl so etwas wie konzentrische Kreise der politischen und damit wohl auch der rechtlichen Entscheidungsfindung quer durch Europa geben müsse. Subsidiarität bedeutet bekanntlich, dass politische Entscheidungen im jeweils engstmöglichen Bereich zu treffen sind. Zuerst einmal im kommunalen Bereich, dann im regionalen Bereich, darüber hinaus im nationalstaatlichen und erst zuletzt in all jenen Fragen, die nicht kommunal, regional und nationalstaatlich behandelt und gelöst werden können, auf der europäischen Ebene. Demgemäß hätte auch Rechtsprechung im engeren Bereich, also etwa auf der nationalstaatlichen Ebene, den Vorrang vor der europäischen Ebene. Demgemäß müsste auch nationales Recht stärker wiegen als europäisches Recht.
Dafür spräche auch die Tatsache, dass die nationale Rechtsetzung tatsächlich auch demokratisch unmittelbar durch die Wähler der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten legitimiert ist. Die Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten werden durch die Parlamente, die in den EU-Mitgliedstaaten ja alle frei, unmittelbar und geheim gewählt werden, beschlossen. EU-Recht hingegen kann sich nicht in diesem Maße auf eine demokratische Legitimation berufen, da es zumeist Produkt jenes seltsamen Gefüges von Institutionen ist, das das Brüsseler System kennzeichnet. Die mangelnde Gewaltenteilung, die sich im Dreieck zwischen dem Rat, der ja von den Regierungen der Mitgliedstaaten gebildet wird, der EU-Kommission und einem EU-Parlament, das ja bekanntlich keine wirklichen parlamentarischen Befugnisse hat, zusammensetzt, vermag dem EU-Recht keine wirkliche demokratische Legitimation zu verleihen.
Letztendlich äußert sich in der Priorität des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht auch der Dominanz-Anspruch des Brüsseler Zentralismus. Jene Kräfte, die offen oder unausgesprochen die „Vereinigten Staaten von Europa“ anpeilen, treten selbstverständlich für das Vorrecht des Gemeinschaftsrecht ein, jene politischen Kräfte hingegen, die für ein Europa der Vaterländer sind, werden logischerweise für die Priorität des nationalen Rechts sein. Die Auseinandersetzung zwischen beiden Denkschulen ist gegenwärtig noch offen und nicht wirklich entschieden.
Wenn nunmehr, so wie es der Präsidentschaftskandidat Barnier geäußert hat, der so wichtige EU-Staat Frankreich auf die Linie der Souveränisten einschwenkt, hätte dies naturgemäß großes Gewicht. Tendenzen, die es immer auch im bundesdeutschen Höchstgericht, in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht, gegeben hat, sich nicht dem Vorrecht des Gemeinschaftsrechts zu beugen, könnten damit wesentlich gestärkt werden. Und die Kräfte im östlichen Bereich der Europäischen Union, in den Visegrád-Staaten, in Polen, Ungarn, aber auch in den anderen Ländern, die um die Erhaltung ihrer nationalen Souveränität im Rahmen der europäischen Integration kämpfen und damit auch für das Vorrecht ihrer eigenen Rechtssysteme, würden durch eine solche Entwicklung natürlich immens gestärkt werden.
Letztlich hängt diese Frage auch damit zusammen, welche Vision die jeweiligen Kräfte und die jeweiligen Staaten von der europäischen Zukunft haben. Wenn man einen europäischen Meltingpot, bestehend aus einem Amalgam der Reste der europäischen Völker und aus Zuwanderungspopulationen sieht, resultiert daraus natürlich auch ein Eintreten für einheitliches, zentral von oben gelenktes Rechtssystem, in dem regionale oder nationale Rechtssetzung nur mehr einen untergeordneten Rang einnehmen dürfte. Politische Kräfte allerdings, die eine Vision von einem Europa der nationalen kulturellen sowie sprachlichen Vielfalt haben, müssen vernünftigerweise auch für einen größtmöglichen Erhalt der nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten und
damit natürlich auch für die Priorität der nationalen Rechtsetzung eintreten. Entscheiden wird sich diese Frage also erst dann, wenn sich diese grundsätzliche Frage klärt, wohin Europa in Zukunft gehen wird. Wird es ein zentralistisch regierter Meltingpot oder bleibt es ein Staatenverbund souveräner Mitgliedstaaten mit eigenständigen Kulturen, gesellschaftlichen und rechtlichen Systemen? Das ist die zentrale Frage.

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