Für den freiheitlichen Rechtsstaat!

25. Februar 2019

„Alles Recht geht vom Volke aus“ heißt es gleich im ersten Artikel in der österreichischen Bundesverfassung. Und nachdem der Volkswille in der parlamentarischen Demokratie durch die gewählten Abgeordneten der politischen Parteien repräsentiert wird, folgt das Recht in diesem Sinne der Politik, so wie es der Innenminister kürzlich formuliert hat. Und im demokratischen Prozess ist Recht natürlich veränderbar mit den entsprechenden verfassungsrechtlich vorgesehenen Mehrheiten. Ja selbst die Verfassung selbst und sogar deren Grundprinzipien durch Volksabstimmung! Aber natürlich gibt es eherne Rechtsprinzipen im freiheitlichen Rechtsstaat, die unveränderliche Gültigkeit haben: So etwa, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, dass es eine Unschuldsvermutung gibt, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss und so weiter und so fort. Prinzipien, die wir aus der Rechtsgeschichte seit dem römischen codex civilis kennen.
Das nationalliberale Lager weiß, dass es für die Durchsetzung dieser Prinzipien und insgesamt für den freiheitlichen Rechtsstaat seit der Revolution von 1848 gekämpft hat. Die Grund- und Freiheitsrechte waren und sind im Mittelpunkt dieses Kampfes. Die Bürgerrechte waren das edle Ziel der nationalliberalen, der freiheitlichen Politik.
Universelle Menschenrechte hingegen sind etwas ganz anderes. Sie wurden zu einer Zivilreligion hochstilisiert, jenseits der bürgerlichen Grundrechte, die ja an eine staatlich formierte Gemeinschaft und an Bürgerpflichten gebunden sind. Diese universellen Menschenrechte existieren gewissermaßen abstrakt und bindungslos und werden im Zeitalter der Massenmigration zunehmend als Hebel gegen nationalstaatliche Souveränität und demokratische Selbstbestimmung nationalstaatlicher Gemeinschaften eingesetzt. Für unseren Bereich festgelegt in der Europäischen Menschenrechtskonvention, werden sie von den Hohepriestern der politischen Korrektheit als letztes und ehernes Argument gegen ordnungspolitische Maßnahmen eingesetzt, die aufgrund der prekären gesellschaftlichen Lage und Folge eben dieser Massenmigration schlicht und einfach unabdingbar wären.
Hinzu kommt die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die ausschließlich den Dogmen des spätlinken Zeitgeists entspricht. Die Folge sind Urteile, die vielerorts für Empörung sorgen und das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern.
Solche dogmatische Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention negiert natürlich die Möglichkeit, dass auch diese entsprechend der demokratischen Mehrheitsentscheide in einzelnen Details den Erfordernissen der Zeit etwas angepasst werden kann – und muss. Gerade das internationale Recht, das Völkerrecht, war allzu oft nur eine Funktion der machtpolitischen Verhältnisse. Im heutigen Fall der Sicherheitsbedürfnisse der autochthonen europäischen Bevölkerung sollte auch die Menschenrechtskonvention durch demokratische Volksentscheide eine gewisse Weiterentwicklung durchmachen. Denn dass deren Veränderung im Sinne der vom österreichischen Innenminister verlangten Reformen dem Willen der breiten Bevölkerungsmehrheit entspricht, steht außer Frage.
Und gerade Österreichs Freiheitliche sollten gerade in diesem Falle klar machen, dass sie bedingungslos für den freiheitlichen Rechtsstaat steht. Für den Rechtsstaat, der sich allerdings den aktuellen Erfordernissen und Problemen der Zeit stellt. Und die Anwendung der Scharia, Messermorde, Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Ähnliches sind leider aktuelle Herausforderungen für unseren Rechtsstaat. Und dieser ist im Sinne einer wehrhaften Demokratie heute genau durch diese Probleme gefordert.


Was geht uns Venezuela an?

11. Februar 2019

Da hat also unser Bundeskanzler Sebastian Kurz dem Oppositionsführer und möglichen Präsidenten Venezuelas Juan Guaidó am Sonntag telefonisch seine Unterstützung zugesichert. Da kann Guaidó nun aber beruhigt sein, denn wenn ihn der österreichische Kanzler unterstützt, kann ja nichts mehr danebengehen.
Aber Spaß beiseite, die EU hat sich mehrheitlich also für den Herausforderer des Diktators Maduro ausgesprochen. Und sie steht diesmal ausnahmsweise einmal an der Seite von US-Präsident Donald Trump.
Wobei das Interesse der US-Amerikaner klar ist: Sie wollen im südlichen Nahbereich der USA, also im lateinamerikanischen Vorhof, keine Amerika-kritischen, eher kommunistisch orientierten Systeme.
Und daher erklären sie Länder wie Kuba, Nicaragua und Venezuela leichterdings zu Schmuddelkindern der internationalen Politik, also zu Schurkenstaaten. Ob diese es wirklich sind oder ob sie nicht vielmehr Länder sind, in denen eine Art National- Kommunismus herrscht, der geradezu zwangsläufig antiimperialistisch und anti-USA ist, ist eine völlig andere Frage.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Aussage der italienischen Regierung, die sich nicht gemeinsam mit den anderen EU-Staaten für Guaidó deklarieren wollte, weil man von italienischer Seite der Meinung ist, dass das Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten zu respektieren sei.
Dabei sind wir bei der wesentlichen Frage: Bestimmt in einem souveränen Staat dem demokratischen Prinzip zufolge der Souverän, also das Volk, welches politisches System es will, oder kann es die Staatengemeinschaft von außen machen?
Kann es insbesondere die einzige Supermacht USA von außen diktieren, welches System ein Staat, und sei es auch ein Nachbarstaat, zu wählen hätte.
Und damit in Zusammenhang steht natürlich die Frage, ob die Staatengemeinschaft und ob Weltpolizist USA allen anderen Ländern dieses Planeten die Demokratie westlicher Prägung aufzwingen darf. Dürfen sich souveräne Staaten dem Volkswillen gemäß andere politische Systeme wählen? Politische Systeme, die nicht unbedingt der parlamentarischen Demokratie westeuropäischer und westlicher Muster folgen? Darf es Gottesstaaten wie den Iran geben? Oder Autokratien wie Saudi-Arabien? Oder Ein-Parteien-Diktaturen wie China?
Das Problem, ob die westliche Demokratie – mit all ihren Schwachstellen, die wir ja auch kennen – in einer Form von Universalismus, die letztgültige politische Weisheit für alle Nationen dieser Erde darstellt, muss uns am BeispielVenezuelas wieder einmal vor Augen geführt werden. Und dabei wird uns zu allererst eines deutlich, auch da geht es in erster Linie um eine Machtfrage: Die Supermacht-Interessen der USA scheinen diesen das Recht zu verleihen, das politische System ihrer Nachbarstaaten bestimmen zu können.
Im Hinblick auf das zunehmend bedeutend und mächtiger werdende China käme niemand im Pentagon und im Weißen Haus auf die Idee, dessen politisches System bestimmen zu wollen. Und wenn es um wichtige Verbündete und Herren über Milliarden Petrodollars wie Saudis geht, hört man auch keine Forderung nach mehr Demokratie, da gibt es also ein gerütteltes Maß an doppelter Moral und an politischer Heuchelei.
Und wenn es um Heuchelei geht, sind die Eurokraten aus Brüssel nicht allzu fern und leider ist es im Kreise der EU-gewaltigen keineswegs ideologisch fundierter Anti-Kommunismus, sondern eher die politisch-korrekt motivierte Ablehnung nationaler Selbstbestimmung, die hinter dieser Haltung steht. Und wie weit der Sturz Maduros in Venezuela von langer Hand geplant und mit ausländischen Drahtziehern im Hintergrund über die Bühne gehen soll, können wir nur ahnen.