Behauptungen, wonach die FPÖ dafür einträte, dass Österreich seinen EU-Kommissar verliert, sind absolut falsch. Was die FPÖ allerdings kritisch hinterfragt ist der Nutzen des nationalen EU-Kommissars sowie das System der EU-Kommission in ihrer derzeitigen Form. Und das aus mehreren guten Gründen.
Erstens ist der EU-Kommissar kein Vertreter des entsendenden Mitgliedstaates, sondern einer der Europäischen Union. Dass sich die Kommissionsmitglieder ausschließlich Brüssel verpflichtet und verantwortlich fühlen, geht aus zahlreichen Wortmeldungen hervor. Und darüber hinaus handeln die Kommissionsmitglieder in vielen Fällen sogar gegen die Interessen ihres Heimatstaates, sodass Österreich von seinem eigenen EU-Kommissar theoretisch überhaupt nichts hat. Zweitens handelt es sich beim österreichischen EU-Kommissar um einen Versorgungsposten für gescheiterte Politiker der beiden Altparteien. Und drittens darf nicht übersehen werden, dass die inzwischen auf 28 Mitglieder aufgeblähte EU-Kommission der Motor der Überregulierung ist. Für jeden Kommissar muss ein Aufgabengebiet gefunden werden. Und die Damen und Herren Kommissare versuchen zusätzlich, durch immer abstrusere Regulierungen ihr politisches Dasein zu rechtfertigen. Deshalb tritt die FPÖ für eine grundlegende Reform der Europäischen Kommission ein. Als Maßstab ist die Subsidiarität heranzuziehen was soviel bedeutet, dass nur das in Brüssel entschieden werden soll, was auf nationaler Ebene nicht machbar ist. Deshalb kann man mit zwölf Kommissionsmitgliedern durchaus das Auslangen finden. Ein positiver Nebeneffekt einer Verkleinerung der Kommission wäre zudem ein gewaltiger Bürokratieabbau.
Dabei möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass eine deutliche Verkleinerung der Brüsseler Behörde noch lange nicht bedeutet, dass Österreich seinen EU-Kommissar verlieren muss. Entgegen dem bisherigen System hat der Grundsatz der finanziellen Lastenverteilung für die Vertretung eines Mitgliedstaates ausschlaggebend zu sein. Oder anders ausgedrückt: Die Nettozahler und somit auch Österreich, die mit ihren Beiträgen die EU wie auch die wirtschaftlich schwachen Mitgliedstaaten unterstützen, sollen einen Kommissar entsenden dürfen.