Erbfeind­schaften ­überwinden!

23. Juli 2021

Der lange Weg zur nationalen Internationale

Die Geschichte Europas, jene des früher so genannten „christlichen Abendlandes“, vom Ende der Antike bis herauf in unsere Tage ist geprägt von großen Gemeinsamkeiten der Kulturnationen, aber auch von andauernden, überaus blutigen und brutalen Konflikten. Als sich nach der Völkerwanderung die Grundgestalt der europäischen Völkerfamilien, eben die romanische Welt, die germanische Welt und die slawische, durchsetzt von Splittern alter Völker wie etwa der Basken und aufgemischt durch aggressive Zuwanderung wie etwa der Magyaren, herauskristallisierte, war dies von Anbeginn von kriegerischen Konflikten begleitet. Der Kampf um Territorien, um natürliche Ressourcen, um Macht- und Herrschaftsansprüche, der permanente Konflikt zwischen imperialem gesamtabendländischen Machtanspruch und territorialer Herrschaft und die Auseinandersetzung zwischen sakraler Macht und imperialer prägten die Entwicklung der europäischen Völker. So gesehen ist die gesamteuropäische Geschichte eine nahezu nahtlose Abfolge von Gefechten, Schlachten, Kriegen und gewaltsam ausgetragenen Konflikten.
Daneben gibt es allerdings auch ein gemeinsames geistiges Erbe, das – in unterschiedlicher Qualität und Stärke natürlich – nahezu von allen abendländischen Kulturnationen rezipiert und weiterentwickelt wurde. Da sind die griechische Philosophie, das römische Recht, der germanische Freiheitswille und der vom Judentum übernommene Monotheismus des Christentums. Diese geistig-kulturelle Gemeinsamkeit bündelt sich machtpolitisch am stärksten im Sacrum Imperium, dem Heiligen Römischen Reich, das später „deutscher Nation“ genannt wurde. Dieses christlich-katholische Abendland, dem vom Anbeginn die slawisch dominierte Orthodoxie Osteuropas gegenübersteht, spaltete sich nach der Reformation in einen katholischen und einen protestantischen Teil, der sich in den Glaubenskriegen bis hin zum Westfälischen Frieden gegenseitig zerfleischte. Und bei allen machtpolitischen Anta­gonismen, die dieses alte Europa, dieses christliche Abendland, zerrissen, gab es mit der islamischen Welt einen gemeinsamen geistlig-kulturellen, also religiösen, aber auch geopolitischen Gegner. Dieser stürmte im Frühmittelalter von Nordafrika kommend über die Iberische Halbinsel vor und im Spätmittelalter und in der Neuzeit dann über den Balkan.
Aus all diesen historischen Entwicklungssträngen kristallisierte sich im 18. und 19. Jahrhundert jenes europäische Gleichgewicht heraus, das die europäischen Großmächte bis hin ins Zeitalter der zwei Weltkriege im gegenseitigen Verhältnis ausbalancierte. Diese beiden Weltkriege indessen, die auch so etwas wie „europäische Bürgerkriege“ waren, und durch die jeweiligen Flankenmächte, nämlich die Vereinigten Staaten von Amerika und das kommunistische Russland, letztendlich gewonnen wurden, führten nach vielen Millionen Toten und der Zerstörung des halben Kontinents zur Einsicht, dass die blutigen Gegensätze zwischen den europäischen Völkern überwunden werden müssen. Der darauf aufbauende Integrationsprozess Europas konnte sich aber erst nach dem Zusammenbruch des Sowjetkommunismus und des Warschauer Pakts voll entfalten. Der solcherart entstehende Staatenverbund, der ursprünglich vorwiegend nach ökonomischen Prämissen konzipiert war als Wirtschaftsgemeinschaft und Zollunion, hat spätestens mit den Maastricht-Verträgen und mit der Wahl eines politischen Kurses hin zum Zentralismus, wenn nicht gar zum Projekt der „Vereinigten Staaten von Europa“, auch massive Gegenkräfte hervorgerufen. Gegenkräfte, die auch in einem integrierten Europa das Prinzip der nationalen Souveränität bewahren wollen und ihre kulturelle Identität nicht zu Gunsten eines europäischen Meltingpots aufgeben wollen. Träger dieses Widerstands gegen die Errichtung eines europäischen Superstaats sind logischerweise patriotische, nationalorientierte Parteien, aber nach der EU-Osterweiterung insbesondere auch die sogenannten „Visegrad-Staaten“.
Bereits bei Anbeginn der europäischen Integration in den Nachkriegsjahren war klar, dass diese nur durch einen Ausgleich unter den vormals untereinander führenden europäischen Nationen möglich sein würde. Natürlich waren dabei auch machtpolitische Überlegungen im Hintergrund wirkmächtig, wo es etwa bei der Montanunion, der sogenannten „Gemeinschaft für Kohle und Stahl“, darum ging, das deutsche Industriepotential unter Kontrolle zu halten. Bereits aber die 1957 gegründete europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG basierte im Wesentlichen auf der Überwindung der Erbfeindschaft zwischen Deutschen und Franzosen. Repräsentiert durch den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, und den französischen Staatspräsident Charles de Gaulle, wurde diese Überwindung der Erbfeindschaft erarbeitet. Im Gegensatz zur EWG war im westlichen Verteidigungsbündnis NATO, das ja in sicherheitspolitischer Hinsicht nach wie vor neben dem integrierten Europa besteht, damals die Maxime vorhanden, dieses nordatlantische Bündnis sei in erster Linie dazu da, um die Sowjets draußen, die Deutschen unten und die Amerikaner drinnen zu halten.
Dass sich die EWG schließlich zur Europäischen Gemeinschaft und dann zur Europäischen Union entwickeln konnte, war neben der Überwindung der deutsch-französischen Erbfeindschaft das Zuschütten von vielerlei anderen Gräben, die historisch bedingt zwischen den europäischen Nationen bestanden. So war es beispielsweise in der Frühphase der EWG für die Beneluxstaaten notwendig, das Misstrauen gegenüber den Deutschen, unter denen man in zwei Weltkriegen gelitten hatte, abzubauen. Für Österreich galt es beim EU-Beitritt im Jahre 1995 die Südtirol-Problematik, die das Verhältnis zu Italien belastete, zu historisieren. Auch das historisch nicht immer einfache Verhältnis zwischen Franzosen und Briten bedurfte vor dem seinerzeitigen Beitritt des Vereinten Königreichs der Abklärung. Und vollends kompliziert wurde es mit der EU-Ostereiterung, wo das Verhältnis zwischen Polen und Deutschen ein besonderes Problem darstellte, aber auch jenes zwischen Österreichern und Tschechen, das durch die Beneš-Dekrete bis zum heutigen Tag belastet ist. Aber auch das Verhältnis Ungarns zu seinen Nachbarstaaten, insbesondere zu Rumänien und zur Slowakei, war durch komplizierte historische Konflikte, insbesondere durch die gewaltigen Verluste an Staatsgebiet, die Ungarn durch den Frieden von Trianon zu verkraften hatte, belastet.
Nun sind historisch gegebene territoriale Ansprüche innerhalb der Europäischen Union längst obsolet geworden. Probleme mit ethnischen Minderheiten, die jeweils jenseits der Staatsgrenzen leben, gibt es aber dennoch. Und alte nationale Antipathien und Ressentiments gedeihen subkutan nach wie vor.
Und die jeweils innenpolitischen Erben dieser gegenseitigen Erbfeindschaften und Ressentiments, die ja auch einen guten Teil der jeweiligen nationalen Identität der europäischen Nationen ausmachen, sind natürlich jene politischen Bewegungen, die nationalorientierte patriotische Einstellungen vertreten. Aber auch diesbezüglich gibt es eine reiche Palette an historisch bedingten unterschiedlichen Haltungen. Der Rassemblement National, der frühere Front National, kultiviert beispielweise auch heute noch unter Marine Le Pen gewisse antideutsche Haltungen. Insbesondere, wenn es darum geht, die Politik der Bundeskanzlerin Merkel oder die Haltung Deutschlands in der Währungsfrage zu kritisieren. Andererseits war aber Jean-Marie Le Pens Front National auch ein Erbe des petainistischen Frankreichs, das bekanntlich mit den Deutschen kollaboriert hatte und damit von einer gewissen Deutschfreundlichkeit geprägt war.
Oder etwa der Vlaams Belang, der frühere Vlaams Blok, der in der Tradition jener flämischen politischen Kraft stand, die in zwei Weltkriegen mit den Deutschen sympathisierte, wenn nicht kollaborierte. Im Gegensatz dazu die patriotischen Parteien Hollands oder Dänemarks, die gegenüber deutschen Machtansprüchen immer kritisch eingestellt waren. Überhaupt ist es eine interessante historische Konstante, dass man zumindest unterschwellig den patriotischen Kräfte jener Länder, die in den zwei Weltkriegen an der Seite der Mittelmächte oder der Deutschen standen, auch heute noch eine gewisse Deutschfreundlichkeit zuordnen kann. Und dies zeigt sich auch nunmehr im Verhältnis der patriotischen Parteien der diversen EU-Staaten zueinander. Während die Kroaten und Ungarn und natürlich auch die österreichischen Freiheitlichen und der belgische Vlaams Belang, aber auch die Spanier und Italiener keine Probleme mit der deutschen AfD, der „Alternative für Deutschland“ haben, ist dies insbesondere mit der polnischen PiS-Partei völlig anders.
Wenn nunmehr also ein politischer Prozess im Gange ist, in dem sich jene politischen Kräfte der EU-Mitgliedstaaten, die gegen den Brüsseler Zentralismus und für die nationale Souveränität der eigenen Länder eintreten, einander annähern, ist dies nur möglich, wenn die alten historischen Hypotheken abgetragen werden und die vielfältigen und zahlreichen Gräben, die es zwischen den europäischen Nationen historisch bedingt gibt, zugeschüttet werden.
Politische Beobachter aus den Reihen der Mainstream-Medien konstatieren in diesen Tagen voller Häme, dass die Unterschiedlichkeiten zwischen jenen 16 Parteien, die die jüngste Deklaration der patriotischen Parteien auf EU-Ebene unterfertigt haben, viel größer seien als die Gemeinsamkeiten. Sie übersehen aber, dass es eben das Bestreben gibt, diese Unterschiedlichkeiten zu überwinden, die historischen Hypotheken abzutragen und dass es so etwas wie einen Minimalkonsens im Hinblick auf die wichtigsten Fragen gibt, der diese Gruppierungen eint.
Allen gemeinsam ist ihnen nämlich das Streben nach Erhaltung der eigenen nationalen, kulturellen und ethnischen Identität sowie die Erhaltung der nationalen Souveränität ihrer jeweiligen Staaten, bei einem durchaus positiven Bekenntnis zu einer rechtverstandenen europäischen Integration. Es geht ihnen nicht um die Zerschlagung der EU, sondern vielmehr um eine Reform derselben in Richtung auf ein gemeinsames und geeintes Europa der Vaterländer. Zusätzlich gemeinsam ist ihnen allen ein Eintreten für die eigenen Familien und eine pro-natalistische Politik sowie die Ablehnung der Massenmigration und des Asylmissbrauchs.
Allein diese Ziele sind von derartiger Bedeutung für den Fortbestand der europäischen Kulturvölker, dass sie die Überwindung alter nationaler Antagonismen, der alten Erbfeindschaften eben mehr als legitimieren. Historisch mehr als berechtigte Sorgen der Polen, beispielsweise zwischen der europäischen Führungsmacht Deutschland und dem immer selbstbewusster werdenden Russland Putins marginalisiert zu werden, sollten eine Kooperation mit der deutschen AfD künftighin nicht mehr unmöglich machen.
Und es sollte auch für die polnische PiS-Partei denkbar sein, das positive Verhältnis dieser europäischen patriotischen Parteienfamilie hin zu Putins Russland mitzutragen, dies deshalb, da Putin für sein Land ganz offensichtlich einen guten Teil jener Werte lebt, wie eben Patriotismus, Familiensinn und wertkonservative Haltungen, die eben die europäischen Rechtsparteien auch pflegen.
Das alte, eher zynisch anmutende Bonmot, dass nämlich Nationen keine Freunde, sondern Interessen hätten, mag zutreffen. Und es mögen diese Interessen der europäischen Nationen nach wie vor in vielerlei Hinsicht unterschiedlich sein. Ein zentrales gemeinsames Interesse teilen sie aber jedenfalls: Das ihrer Existenzerhaltung.
Und diese ihre Existenz als geistig-kulturelle, als sprachliche Identitäten und auch als politische Organisationsformen wird wohl nur gewährleistet werden können, wenn die europäischen patriotischen Freiheitsparteien in ihrem Kampf genau dafür erfolgreich sind. Und das wird nur gemeinsam möglich sein.


Die Stunde der Endzeitpropheten

23. Juli 2021

Da gibt es in diesen Tagen in unseren Breiten Starkregenfälle und darauf folgende lokale Flutkatastrophen. In Rheinland-Pfalz wird ein Dorf weggerissen, im salzburgischen Hallein wird der Ort überflutet und die Pegelstände der Donau und ihrer Zuflüsse steigen bedrohlich. In Nord­amerika gibt es eine Hitzewelle nach der anderen mit Temperaturen über 40 Grad. Und im Süden Europas herrscht katastrophale Trockenheit.
Da treten nunmehr in den Fernsehsendern und Radiostationen sowie auf den Kommentarseiten der Gazetten Meteorologen und Klimatologen auf und verkünden uns, dass diese Wetterextreme die Folge des „menschengemachten Klimawandels“ seien und dass es fünf vor zwölf wäre, um den Planeten vor dem endgültigen Untergang zu retten. Sie treten damit in die Fußstapfen der Virologen und Epidemiologen, die uns Selbiges in den vergangenen Monaten ob des pandemischen Virus erklärt hatten. Und so haben die Weltuntergangspropheten und diversen Apokalyptiker derzeit geradezu Hochsaison.
Nun wird vernünftigerweise niemand bestreiten, dass es so etwas wie den Klimawandel gibt. Und tatsächlich mag das schnelle Abschmelzen der Polkappen oder das Schwächerwerden des Strahlstroms (Jet-Stream), oder was auch immer, für zunehmend extreme Wetterereignisse ursächlich sein. Und es mag auch richtig sein, dass der Mensch, bzw. die Überbevölkerung durch diese unsere Spezies neben astronomischen und geodynamischen Faktoren, wie etwa Einflüsse durch Sonnenturbulenzen oder die Position des Mondes damit in kausalem Zusammenhang stehen. Und überdies natürlich ein Faktor, der auch auf den Menschen zurückzuführen ist, nämlich der offenbar nicht enden wollende Wachstumsfetischismus. Nach wie vor heißt es: immer mehr, immer größer, immer schneller, immer üppiger! Und keineswegs nur wirtschaftsaffine politische Kräfte, sondern auch die vereinte Linke, von den Grünen über die Sozialdemokraten bis zu den Kommunisten, glauben, dass die unglaublichen Summen, die der Staat zur Bekämpfung dieser apokalyptischen Szenarien aufwenden soll, nur durch Wachstum refinanziert werden müssten.
Und dann kommt da noch der Faktor der Hysterisierung durch die entsprechende sensationsheischende Medienberichterstattung. Katastrophale Naturereignisse, Überflutungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, verheerende Stürme gab es immer. Sie betrafen aber zumeist weit weniger Menschen, da die Bevölkerungsdichte schlicht und einfach geringer war. Und es gab auch keine Medienberichterstattung darüber.
All dies ändert allerdings nichts an den katastrophalen Folgen der gegenwärtigen Wetterextreme. Um diesen zu begegnen, sind zweifellos verstärkte Anstrengungen im Bereich des Zivilschutzes, etwa des entsprechenden Umbaus oder Rückbaus bei Gewässern, bei Gebäuden zur Sicherung gegen extreme Stürme, auch gegen Erdbeben und vieles andere in diese Richtung notwendig. Und grundsätzlich wäre es natürlich hoch an der Zeit, der Wachstumsideologie eine klare Absage zu erteilen und mehr Bescheidenheit und Demut gegenüber den Ressourcen unseres Planeten zu entwickeln. Und verbunden sein müsste dies natürlich auch mit einer Reduktion des Bevölkerungswachstums, auch der massenhaften Zuwanderung nach Europa. Und all das gemeinsam mit der Entwicklung umweltschonender Technologie.
Eine entschiedene Absage allerdings sollte man jenen politischen Kräften erteilen, die die gegenwärtigen Wetterextreme – so wie zuvor die „Corona-Pandemie“ – dazu nützen wollen, um unsere Grund- und Freiheitsrechte zu beschneiden. Die im Bereich der politischen Linken sich offenbar verfestigende Annahme, dass nur der autoritäre Reglementierungs-Staat mit zahlreichen Verboten und erzwungenen Einschränkungen den Schutz der menschlichen Gesundheit wie auch der natürlichen Umwelt und des Weltklimas gewährleisten könne, ist eine deutliche Absage an alle Errungenschaften der Aufklärung.
An Stelle des mündigen Bürgers als Souverän hätten wir nämlich sonst wieder Untertanen, verängstigt und gefügig gemacht durch entsprechende Medienberichterstattung, die alles, was ein paternalistischer, zunehmend autoritär agierender Staat, basierend auf den Aussagen konformistischer Experten vorschreibt, zu akzeptieren
haben.


Wo Recht zu Unrecht wird …

15. Juli 2021

Über die Genfer Konvention und den Asylmissbrauch

Just in den Tagen, da es sich zum 70. Male jährt, dass im Juni 1951 die Vereinten Nationen in Genf die Flüchtlingskonvention beschlossen haben, kam es in Deutschland und in Österreich zu tragischen Ereignissen, die zumindest als indirekte Folgen des Missbrauchs dieser Genfer Konvention bezeichnet werden müssen. Im deutschen Würzburg erstach ein Asylant aus Somalia wahllos eine Reihe von Frauen. In Wien wurde ein dreizehnjähriges Mädchen von einer Gruppe junger Afghanen, samt und sonders Asylsuchende, bestialisch vergewaltigt und zu Tode gebracht. Begangen wurden diese grauenhaften Verbrechen von Menschen, die unter Berufung auf die Genfer Konvention und unter Nutzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutze vor politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung Asyl begehren.
Nun steht absolut außer Zweifel, dass das Gros der Asylsuchenden – aus welchen Teilen der Welt auch immer – keineswegs Gewaltverbrecher wie die beiden genannten Beispiele sind, sondern allenfalls Zuwanderer in unsere Sozialsysteme, und dass viele von ihnen auch ganz reale Fluchtgründe haben, die ihnen das Recht auf Asyl auch tatsächlich gewährleisten müssten. Gewichtige, nicht zu unterdrückende Fragen tun sich dennoch auf Grund der geschilderten Ereignisse auf.
So etwa die Frage, warum es sein kann, dass allein in Österreich rund 45.000 Afghanen leben, die im Zuge ihrer Migrationsbewegung bis hin in die Alpenrepublik mehr als ein Dutzend Staatsgrenzen überwinden mussten, und damit längst eine erkleckliche Anzahl von sicheren Drittländern passierten. Überdies besagen die Dublin-Bestimmungen, dass in der Europäischen Union im ersten EU-Land ein Asylantrag gestellt werden müsste, womit Österreich als inmitten des Kontinents liegend von vornherein ausscheidet. Wie kann es also sein, dass jene 45.000 in Österreich lebenden Afghanen eine ethnische Gruppe darstellen, die ungleich zahlreicher ist als jede der autochthonen Volksgruppen in Österreich, als beispielsweise jene der Kärntner Slowenen, die vielleicht noch zehn- bis zwölftausend Köpfe zählen? Und wie kann es sein, dass von diesen 45.000 Afghanen nahezu 5.000 strafrechtlich auffällig wurden? In überproportionalem Maße durch Gewaltverbrechen und Vergewaltigungen. Letzteres ist wohl nur dadurch erklärbar, dass hier Menschen zuwandern, die aus einem gewalttätigen Kulturkreis kommen, geprägt von einer Religion, in der die Frau nichts zählt, in der Sexualität mit Gewalt verbunden ist und in der junge Männer durch Kriegsereignisse traumatisiert sind.
Nun besagt die Genfer Konvention, dass man Asylsuchende, auch solche, deren Asylgrund abgelehnt wird, nicht abschieben dürfe in Länder, in denen sie an Leib und Leben gefährdet sind. Für Afghanistan mag dies – insbesondere nunmehr nach dem Abzug der NATO-Truppen – in weiten Teilen zutreffen. Dass aber Menschen, die Asyl mehr oder weniger fern ihrer Heimat suchen, sich das Asylland auswählen können, illegal über andere sichere Drittländer, die vielleicht keine so große Sozialleistungen bieten, reisen, um dann in der Mitte Europas in Österreich und Deutschland Schutz zu suchen, ist unabhängig davon absolut unberechtigt.
Nun hat die grüne Justizministerin noch wenige Tage vor den genannten Gewaltverbrechen gemeint, man müsse die Abschiebungen nach Afghanistan überdenken. Nun, nach der allgemeinen Empörung im Lande über die Vergewaltigung der Dreizehnjährigen, hat man natürlich nun zurückgerudert und allenthalben auch von den grünen Regierungsbänken her erklärt, dass, wer Verbrechen begehe, abgeschoben werden müsse. Und im politischen Konflikt zwischen den beiden Koalitionspartnern, der türkisen ÖVP, vertreten durch den Innenminister, und den Grünen, vertreten durch die Justizministerin, wird darüber gehadert, wer dafür verantwortlich wäre, dass jene afghanischen Vergewaltiger, deren Asylgrund längst erloschen ist, nicht abgeschoben wurden. Deutlich wird dabei, dass der Rechtsstaat, die Asylgesetzgebung und die Handhabung der Asylverfahren zahlreiche Schlupfwinkel bieten, um ablehnende Entscheidungen zu unterlaufen. Zum Skandal wird dies immer erst dann, wenn entsprechende Verbrechen passieren.
Verschwiegen wird auch, dass es in den seltensten Fällen tendenzielle Analphabeten afghanischer Herkunft sind, die hier die Einsprüche erheben und alle juristischen Winkelzüge nützen, sondern dass es weitgehend ultralinke, den Grünen nahestehende Anwälte sind, die hier tätig werden. Diese Anwälte sind es auch, die im Falle der vier Vergewaltiger von Wien-Donaustadt dafür gesorgt haben, dass dieselben noch im Lande sind. Und diese Anwälte werden natürlich auch nicht von ihren afghanischen Klienten bezahlt, sondern von den diversen NGOs, die wiederum den Grünen oder anderen Linksgruppierungen nahe stehen.
So sind also die Genfer Konvention und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die darauf basierende Asylgesetzgebung im Lande selbst zum Hebel, zur juristischen und moralischen Krücke geworden, um unser Land und wohl auch eine Reihe anderer europäischer Staaten zum Auffangbecken, zur Endstation für echte und vermeintliche Asylsuchende, primär für Zuwanderer in unser Sozialsystem zu machen. Und damit auch zum Ziel krimineller Elemente, Gewalttäter, Drogenhändler und andere Kriminelle. Dass dies nicht generalisiert werden darf, ist klar, geleugnet aber werden kann es auch nicht.
Nun wissen wir, dass die Genfer Konvention vor 70 Jahren unter völlig anderen Umständen von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und primär zur Hilfestellung für Flüchtlinge aus dem kommunistischen Machtbereich gedacht war. Heute hat sie indessen einen quasi-sakralen Charakter angenommen, der nicht mehr hinterfragt werden darf und der auch jede Novellierung und jede Reform auszuschließen versucht. Gerade aber die gegenwärtige weltpolitische Lage und die weltweiten Migrationsbewegungen müssen eine grundlegende Veränderung dieser Flüchtlingskonvention erfordern. Angeblich sind es über 80 Millionen Menschen, die sich gegenwärtig auf der Flucht befinden, davon 20 Millionen nicht im innerstaatlichen Bereich, sondern international. Nahezu 500.000 Menschen haben im vergangenen Jahr in der EU einen Asylantrag gestellt, viele davon aus Syrien und Afghanistan, aus Ländern also, die zweifellos von Krieg und Gewalt geprägt sind, in denen es aber in naher Zukunft möglich sein sollte, friedliche Zustände herzustellen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum das Asylrecht im europäischen Bereich quasi mit einer Einwanderung auf Dauer gleichgesetzt wird. Bei Wegfallen der Asylgründe in den Herkunftsländern müsste das Asylrecht ja erlöschen und eine Rückführung der Betroffenen durchgeführt werden. Sowohl Afghanistan als auch Syrien würden zweifellos junge Männer für den Wiederaufbau benötigen. Allzumal dann, wenn es sich bei diesen jungen Männern um solche handelt, die in ihren europäischen Asylländern eine profunde Ausbildung erhalten haben. Dies wäre ganz reale Entwicklungshilfe der Tat, weit effektiver als jene Millionenzahlungen an Entwicklungshilfe, die zumeist in den Korruptionssümpfen der zu fördernden Länder versickern.
Es stellt sich im Zusammenhang mit den weltweiten Migrationsbewegungen und Flüchtlingsströmen die weitere Frage, warum etwa Flüchtlinge aus Syrien, also aus einem arabischen, muslimischen Land, nicht etwa bei ihren arabischen Brüdern gleichen Glaubens, etwa in den Golfstaaten oder in Saudi-Arabien aufgenommen werden. Der Schutz gegen Gefahren für Leib und Leben wäre ihnen dort zweifellos auch geboten und die finanziellen Möglichkeiten der genannten arabischen Bruderstaaten sind dem Vernehmen nach ja auch gewaltig. Und auch für Afghanistan lässt sich sagen, dass es eine Reihe von Staaten gäbe, die näher als Europa liegen und friedliche, die Sicherheit gewährleistende Verhältnisse aufweisen. Aber da scheinen eben jene Faktoren eine Rolle spielen, die keineswegs als Asylgründe akzeptiert werden können: Über das Internet – jeder noch so elende Schutzsuchende besitzt eine Handy – wird den zumeist jungen Männern in den Herkunftsländern vorgegaukelt, dass in den EU-Staaten Milch und Honig fließen, dass es schöne und willige Frauen sonder Zahl gäbe, verbunden mit großzügigen Sozialleistungen, Gratiswohnungen, Autos, Partys und Libertinage. Und all das stehe den Migranten gewissermaßen von Gesetzes wegen, eben auf der Basis der Genfer Konvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des jeweiligen Asylrechts gewissermaßen legitim zu.
Und so erweist sich ein guter Teil der Migrationsbewegungen, insbesondere jener in Richtung Europa, als unseliger Mix zwischen tatsächlicher politischer Repression, militärischer Gewalt, aber auch rein ökonomischen Gründen und überdies absolut hedonistscher Motivation, gewissermaßen auf den Spuren von „Sex, Drugs and Rock’n’Roll“. Was im allerbesten Falle noch mit dem Bestreben verbunden ist, die über das Asylrecht verbundene Zuwanderung in unsere Sozialsysteme und Wohlstandsgesellschaften zur jeweiligen eigenen Integration und ein Leben in Freiheit und Wohlstand zu nützen.
Die Auflösungserscheinungen, die alle europäischen Nationen durch die Massenmigration der letzten Jahre zu erleiden haben, dürften aber weiterhin zunehmen. Unterstützt von politisch-korrekten Medien und linken politischen Parteien, mehr oder minder hilflos geduldet durch die politischen Kräfte der Mitte und ausgebeutet von hochkriminellen Schlepperorganisationen, organisieren sich ständig neue Migrationsströme. Hinzu kommen die Familienzusammenführung und die höhere Geburtenrate der Zuwanderungsgruppen, was die Relation zur autochthonen Bevölkerung zu sprengen droht. Die Integration der Zuwanderer in eine solcherart geschwächte autochthone Bevölkerung ist schlicht und einfach nicht mehr möglich, statt dessen wird die Anpassung der europäischen Völker an die zahlreichen Zuwanderungs-Parallelgesellschaften gefordert. Eine multiethnische, multikulturelle und multireligiöse Konflikt- und Ghettogesellschaft droht dadurch zu entstehen, die die traditionellen Sozialsysteme sprengt, die wirtschaftliche Produktion untergräbt und den gesamten gesellschaftlichen Frieden gefährdet.
Um sich diesen Entwicklungen nicht widerstandslos zu beugen und sie – die ja zum guten Teil bereits gesellschaftliche Realität sind – doch noch korrigieren, wird man das Asylrecht und damit auch die Zuwanderungsmodalitäten auf neue Grundlagen stellen müssen. Entsprechende Änderungen sowohl der UNO-Flüchtlingskonvention als auch der europäischen Asylgesetzgebung, aber auch des nationalen Rechts, werden zu diesem Zweck notwendig sein. Und nachdem völlig außer Zweifel steht, dass linke Gruppierungen, wie die Grünen und der linke Flügel der Sozialdemokratie, dazu in keiner Weise bereit sein werden, wird dies zwingend eine politische Aufgabe für die Kräfte der Mitte und rechts der Mitte sein. Die Prinzipien einer solchen Neuordnung des Asylrechts und der weltweiten Migrationspolitik werden einerseits internationale Solidarität und andererseits nationale Souveränität sein müssen. Die internationale Solidarität muss sich darauf beziehen, sowohl die sozialen, ökonomischen und politischen Umstände in den Herkunftsländern zu verbessern, als auch darauf, die materielle Unterstützung jener Länder zu gewährleisten, die Asyl geben müssen.
Und Asyl geben können nach den Prinzipien der Genfer Konvention nur Länder, welche die nächsten sicheren der Problemstaaten sind. Überdies betrifft dies innerhalb der EU die Staaten an der EU-Außengrenze, soweit sie an Konfliktregionen angrenzen. Außerdem wäre wohl das dänische Modell nachahmenswert, das außereuropäische Aufnahmezentren favorisiert, in denen die Asylanträge und die Prüfungsverfahren durchgeführt werden müssten, wobei prinzipiell zwischen Asylsuche und einer geordneten Zuwanderungspolitik differenziert werden müsste. Zuwanderung kann es, wie in den klassischen Einwanderungsländern nur kontrolliert, nach den Maßstäben der wirtschaftlichen Notwendigkeit und der kulturellen Integrationsfähigkeit der betreffenden Menschen geben. Und um in den Genuss der staatsbürgerlichen Rechte des Zuwanderungslandes – also in unserem Falle Österreichs – zu kommen, bedarf es nicht nur der vollständigen Integration in das soziale und das Wertegefüge, sondern auch der Garantie, jenen Generationenvertrag mittragen zu können, der die Basis unseres Sozialsystems ist. Gewiss, unter den gegenwärtig gegebenen rechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Umständen stellen diese Reformvorschläge nur so etwas wie völlig illusionäre Wünsche an das Christkind dar. Wenn es aber nicht gelingt, sich zumindest tendenziell politisch in diese Richtung zu bewegen, wenn also die Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte ungebremst weitergehen, kann man nur mit tiefstem Pessimismus in die Zukunft sehen. Die Auflösung unseres historisch gewachsenen soziokulturellen Gefüges, die ethnische Diversifizierung der europäischen Nationen bis zur Unkenntlichkeit und der Verfall unserer demokratischen Rechtsstaatlichkeit wären wahrscheinlich die zwingende Folge.
Allein: Wo die Gefahr groß ist, wächst das Rettende auch. Wenn die Abwehrkräfte der europäischen Völker, die durch die patriotischen Freiheitsparteien der jeweiligen Länder repräsentiert werden, verstärkt kooperieren und bei den Bürgern und Wählern ihrer Staaten zunehmend Gehör finden, ist dies wohl der einzige Weg, ihre politische Mitte zur Umkehr zu bewegen. Tragische Ereignisse wie die Messerattacken von Würzburg oder die jüngsten Vergewaltigungen in Wien-Donaustadt mögen dazu beitragen, die Menschen, insbesondere aber auch die politisch Verantwortlichen wachzurütteln und auch die dafür politisch Verantwortlichen zu benennen. Wer einen Abschiebestopp nach Afghanistan propagiert, um sich gleich danach, nach den Mehrfachvergewaltigungen, die Hände in Unschuld waschen zu wollen, darf und muss wohl im Bereich solcher Verantwortlichkeit genannt werden.