Als Skandal ersten Ranges empfinde ich die beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten beschlossene Ausnahme von der EU-Grundrechtecharta für Tschechien wegen der Benes-Dekrete. Das EU-Hoch-Establishment hat mit dieser Entscheidung unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass der Vertrag von Lissabon um jeden Preis durchgepeitscht werden soll, und zwar auch um den Preis, dass die sogenannte EU-„Werte-Gemeinschaft“ die menschen- und völkerrechtswidrigen Benes-Dekrete zumindest indirekt anerkennt. Offenbar gelten in der Europäischen Union bezüglich der Menschenrechte zweierlei Maßstäbe.
Umso bedauerlicher ist es, dass Bundeskanzler Werner Faymann entgegen seiner Ankündigung beim EU-Hauptausschuss am Mittwoch nun beim Gipfel umgefallen ist und der Ausnahme für Tschechien zugestimmt habe. Wie schon seine Vorgänger predigt Faymann in Österreich Wasser und trinkt in der EU Wein. Offenbar geht es dem Herrn Bundeskanzler nicht darum, bestehendes Unrecht, wie es die Benes-Dekrete sind, zu beseitigen. Stattdessen will er in Brüssel den europäischen Musterknaben spielen.
Was die Auslegung der Ausnahme für die Tschechen betrifft, darf man sich nicht auf semantische Spielereien einlassen. Dass in der Ausnahme für Prag die Benes-Dekrete nicht ausdrücklich erwähnt werden, spielt
keine Rolle. Denn es kommt auf den Inhalt und die Beweggründe der
Ausnahme für die Tschechen an und dabei ist unzweifelhaft, dass diese
Unrechtsbestimmungen unangetastet bleiben sollen.
Die Ausnahme für Prag von der EU-Grundrechtecharta kann erst mit dem nächsten EU-Beitritt, also jenem Kroatiens oder Islands, in Kraft
treten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Grundrechtecharta
auch in der Tschechischen Republik. Für heimatvertriebene
Sudetendeutsche ergibt sich nun ein Zeitfenster, dass sie für Klagen
auf Entschädigung nützen können und sollen.