Panik-Gesetzgebung

Das von der Regierung in diesen Tagen präsentierte Anti-Terror-Gesetz ist nicht nur als ganz offensichtliche Anlass-Gesetzgebung zu qualifizieren, es ist vielmehr so etwas wie eine Panik-Gesetzgebung. Der Anschlag im Wiener Judenviertel, verübt von einem islamistischen Einzeltäter, unterstützt aber offenbar von einer durchaus breitgefächerten islamistischen Szene quer durch Österreich, hat im politisch-medialen Establishment gewissermaßen hysterische Reaktionen hervorgerufen. Ebenso hysterisch erscheint das vorgelegte Gesetz.
Da werden die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte mehrfach missachtet und eherne Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit negiert. Dies mag zwar im gegenständlichen Fall aufgrund des Terror-Schocks in breiten Teilen der Bevölkerung im Hinblick auf islamistische Terroristen begrüßt werden – darauf spekuliert die Regierung offenbar –, insgesamt aber könnte sich derlei Gesetzgebung schon in näherer Zukunft als höchst verhängnisvoll erweisen. Der Vizekanzler hat das bei der Präsentation des Gesetzes-paketes ja angedeutet: Das gehe nicht nur gegen Islamisten, das gehe auch gegen Nazis.
Wer denn demnach diese Nazis sein sollen, ist einigermaßen unklar. Nachdem ebenso vor wenigen Tagen eine Razzia im islamistischen Milieu unter Einsatz von hunderten Beamten stattgefunden hat, musste offenbar auf Wunsch der Grünen in der Bundesregierung auch eine Razzia gegen Rechtsextremisten mit hunderten Beamten stattfinden. Da hat man zwar keine Terroristen, keine Gewalttäter und auch keine Millionensummen zur Terrorfinanzierung gefunden, dafür aber eine Handvoll saudummer Kerle, die im Internet, WhatsApp und wo auch immer, unsinnige Botschaften kommunizierten – echte Gewaltverbrecher also. Und gegen diese Leute soll auch offenbar auch das neue Anti-Terror-Gesetz wirksam werden. Und wer weiß – die Grenzen sind ja fließend – vielleicht wird man dann auch nonkonformistische Patrioten unter dem Begriff Rechtsextremisten und Nazis subsumieren und sie auf der Basis des neuen Anti-Terror-
Gesetzes verfolgen.
Die freiheitliche Opposition wird ja allzu oft als „rechte Hetzer“ abqualifiziert und jede nonkonformistische Meinung zu den Maßnahmen der Regierung, zu den Einschränkungen der Bürgerrechte in Corona-Zeiten, wird als Verschwörungstheorie und antidemokratischer Radikalismus gebrandmarkt. Wer weiß, ob da nicht bald das neue Anti-Terror-Gesetz zum Tragen kommen kann, vor allem dessen präventive Maßnahmen­ wie vorbeugende Haft, Maßnahmen zur Sicherungshaft und dergleichen mehr. Da sollten wir uns also sehr davor hüten, dass derlei Maßnahmen tatsächlich in den österreichischen Rechtsbestand aufgenommen werden. Vor allem die freiheitliche Opposition im Parlament ist berufen, dagegen entschieden anzukämpfen.
Und schließlich sei den Regierenden ins Stammbuch geschrieben: Das Problem des islamistischen Terrors löst man nicht durch antidemokratische Gesetze und das Zurückfahren des Rechtsstaates, sondern dadurch, dass man diese Leute entweder gar nicht ins Land lässt oder entschieden dafür sorgt, dass sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft, so eine solche vorhanden ist, und die Repatriierung – das ist die Lösung und auch die
einzig wirksame Prävention.

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