Justitia in ­Absurdistan

Antifa statt Rechtsstaat – ­Gesinnungsjustiz am Vormarsch

Worauf glauben wir Österreicher – im politischen Sinne versteht sich – besonders stolz sein zu dürfen? Welche Errungenschaften sind es, die in eben diesem politischen Sinne unser Land auszeichnen? Zweifellos einmal, dass unsere Republik eine gefestigte Demokratie ist, mit einer offenen Gesellschaft, Pluralismus und Meinungsfreiheit. Zweifellos auch darauf, dass der freiheitliche Rechtsstaat außer Streit steht, ebenso wie die Grund- und Freiheitsrechte und natürlich auch darauf, dass der soziale Frieden von keiner Seite in Frage gestellt wird und der soziale Frieden auch für den Schwächsten der Gesellschaft gewährleistet werden kann.
So war es zumindest bis vor einem Jahr, bis zum Ausbruch der Corona-Epidemie. Seitdem hat sich unsere vielgepriesene offene Gesellschaft in eine angstgetriebene Ausnahmesituation hineinmanövriert, in der die Grund- und Freiheitsrechte vielfach relativiert und in Frage gestellt werden und in der soziale Sicherheit durch die ökonomischen Folgen der Lockdowns und der Corona-Einschränkungen unabsehbar sind. Und sogar der Rechtsstaat, von dem wir bislang glaubten, es sei durch Pandemie- und Seuchenbekämpfung bislang nicht betroffen, scheint eine eher kritische Entwicklung durchzumachen.
Zum einen werden von der Bundesregierung ständig Maßnahmen getroffen und Gesetze verabschiedet, Verordnungen erlassen, die im Nachhinein, immer mit großer Verzögerung, von den Höchstgerichten aufgehoben werden und zwar als verfassungswidrig. Bis es allerdings nach Monaten zu einer solchen Aufhebung kommt, sind die Bürger von diesen rechtswidrigen Bestimmungen genötigt, ihnen bei Sanktionierung durch die Exekutive zu folgen.
Soweit, so unerfreulich. Viel bedenklicher ist aber auch noch, dass das allgemeine Meinungsklima, gemacht in den Mainstream-Medien und beeinflusst von den Regierenden, auch immer restriktiver wird. Da werden etwa Skeptiker gegenüber den Corona-Maßnahmen der Regierung kriminalisiert und Regierungskritiker insgesamt als Extremisten und Verschwörungstheoretiker stigmatisiert. Und es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis der Gesetzgeber, und in der Folge auch die Justiz, diesem solcherart geänderten Meinungsklima folgt, bis es dann Straftatbestände wie Corona-Leugnung und dergleichen mehr gibt. Die Meinungsfreiheit scheint jedenfalls in diesem Zusammenhang massiv gefährdet zu sein.
Wenn aber Skepsis gegenüber den Regierungsmaßnahmen und den weltweiten Strategien zur Pandemiebekämpfung und den damit verbundenen Einschränkungen als Teil der politischen Korrektheit gewissermaßen Eingang in den gesamtgesellschaftlichen Konsens, in den Mainstream und in der Folge auch in die Gesetzgebung und in den Rechtsbestand Österreichs, aber auch darüber hinaus, weltweit findet, wäre dies naturgemäß ein weiterer Schritt hin zu einer Gesinnungsjustiz. Corona-Leugnung oder Corona-Verharmlosung und Kritik an den staatlich verordneten Corona-Bekämpfungsmaßnahmen könnten in eben demselben Maße strafbar werden, wie sie nunmehr in den Mainstream-Medien als extremistisch, verschwörungstheoretisch und gefährlich stigmatisiert werden.
Nun gibt es natürlich in Österreich in einem gewissen Bereich eine Gesinnungsjustiz, die sich historisch durchaus legitim entwickelt hat. Als man in der unmittelbaren Nachkriegszeit das NS-Verbotsgesetz verabschiedet hatte, ging es ja tatsächlich darum, ein Wiederaufleben des nationalsozialistischen Terror-Regimes und seiner totalitären Ideologie zu verhindern und bereits im Ansatz zu unterbinden. Jene Novellierungen des Verbotsgesetzes, die dieses in den Neunziger Jahren in den Bereichen von Leugnung und Verharmlosung, erfuhr, bedeuteten bereits tendenziell einen Schritt hin zu einer Gesinnungsjustiz. Stimmen, die sich in den letzten Jahren etwa aus den Kreisen konservativer Journalisten erhoben, die meinten, eine solche Gesinnungsjustiz wäre einer reifen Demokratie unwürdig und eine solche reife Demokratie müsse auch historisch unsinnige Positionen verkraften, wurden sehr rasch zum Verstummen gebracht. Und so ist das NS-Verbotsgesetz bis zum heutigen Tag weitestgehend unbestritten und historisch durchaus legitim Teil des österreichischen Rechtsbestandes, der aufgrund der besonderen historischen Verantwortung, wie es den Verbrechen des NS-Regimes zweifelsfrei gebührt, zu akzeptieren ist.
Wie aber dieses Gesetz, konkret in den letzten Jahren, angewandt wird, welche Delikte auf der Basis dieses Verbotsgesetzes vor Gericht gebracht werden, das nimmt immer skurrilere Dimensionen an. Verurteilungen nach dem NS-Verbotsgesetz treffen immer häufiger Menschen aus bildungsfernen Schichten, die es mehr oder weniger besoffen beispielsweise für lustig halten, die Hand zum „deutschen Gruß“ zu erheben, oder Pubertierende, die Swastikas an Friedhofsmauern schmieren. Und natürlich jede Menge schlichter Gemüter, die meinen, ihr Mütchen im Internet kühlen zu müssen, indem sie irgendeinen braunen Schwachsinn posten.
Und für all diese Delikte sind laut NS-Verbotsgesetz Geschwornengerichte zuständig. Während es früher die Möglichkeit gab, bei Bagatelldelikten in diesem Zusammenhang Verwaltungsstrafen auszusprechen, müssen nunmehr die Laienrichter in Geschwornenprozessen urteilen.
Da wurde beispielsweise unlängst ein Polizist verurteilt, der am 20. April ein Foto seiner Leibspeise, wie er behauptete, nämlich von Eiernockerln mit grünem Salat, postete, sowie ein Bekannter von ihm, der dieses Posting geliket hat. Eine Verurteilung zu einer bedingten Gefängnisstrafe, zu einer Geldstrafe und gewiss auch der Jobverlust für die Betroffenen waren die Folge. Und eben ein Urteil durch ein Geschwornengericht, für ein Foto von Eiernockerln mit grünem Salat.
Oder in Oberkärnten hat es ein großer Land- und Forstwirt gewagt, einen erneuerten Zaun an seiner Grundgrenze mit drei ins Holz geschnittenen Runen, jeweils etwa sechs Zentimeter groß, zu zieren. In vertikaler Reihenfolge: die Rune der Wolfsangel, darunter die Siegrune und zu guter Letzt darunter die Odalrune. Die Wolfsangel ist ein traditionelles Zeichen für die Grundgrenze und findet sich in vielen aktuellen Wappen in Norddeutschland. Das S der Siegrune steht für den Anfangsbuchstaben des Familiennamens des betroffenen Land- und Forstwirts, und die Odalrune ist das traditionelle Zeichen für Erbhöfe, nachdem der Betreffende einen sogenannten Erbhof – geregelt im gültigen Kärntner Erbhofgesetz – innehat.
So weit, so harmlos. Das Ganze wurde allerdings zur Anzeige gebracht und zwar von einer grünen Nationalratsabgeordneten. Na, von wem sonst? Das neue politisch korrekte Denunziantentum feierte wieder einmal fröhliche Urständ, und die Staatsanwaltschaft bis hin zur Oberstaatsanwaltschaft fühlt sich bemüßigt, den Staatsschutz zu Ermittlungen zu bewegen, obwohl dieser gleich zu Beginn die
Harmlosigkeit des Ganzen attestierte.
Nun ist das zwar richtig – und soweit reicht die historische Halbbildung der grünen Polit-Denunziantin –, dass jede der drei Runen in der NS-Zeit von irgendwelchen Organisationen gebraucht oder missbraucht wurde. So wie im Übrigen auch die Buchstaben des lateinischen Alphabets, die arabischen und die römischen Ziffern. Und es ist auch richtig, dass diese Runen in der Zweiten Republik von irgendwelchen extremistischen Organisationen benützt wurden und als solche verboten sind. In der Bundesrepublik allerdings wurde diese Frage ausjudiziert und festgestellt, dass diese Runen nur verboten sind, wenn sie als Zeichen der betreffenden extremistischen Organisationen oder für Werbung für dieselben benützt werden. Nicht die Runen als solche also sind verboten.
Nun darf man gespannt sein, ob der Kärntner Landwirt tatsächlich auf der Basis des NS-Verbotsgesetzes wegen der drei Runen auf seinem Grenzzaun vor Gericht gestellt wird. Wenn es nach der grünen Anzeigerin geht und nach der mutmaßlich auch entsprechend zeitgeistig und politisch korrekten Staatsanwaltschaft, gewiss. Ach ja, und hinzugefügt muss noch werden, dass der inkriminierte Forst- und Landwirt ein ehemaliger FPÖ-Politiker ist. Dann ist ja alles klar – oder? Durch derartigen Missbrauch des NS-Verbotsgesetzes, das – wie bereits gesagt – historisch moralisch absolut legitim ist zur Ächtung und Bekämpfung eines historischen, verbrecherischen Regimes und von totalitärem menschenverachtenden Gedankengut, wird das Gesetz und seine Anwendung selbst ad absurdum geführt.
Wenn ein Geschworenengericht über die Verwerflichkeit von drei in einen Holzzaun geschnitzten Runen urteilen muss, macht sich die Justiz lächerlich. Und sie bewegt sich voll im Gefahrenbereich hin zur Gesinnungsjustiz. Wenn diese nunmehr in Corona-Zeiten und einem immer unfreier werdenden Meinungsklima durch stillschweigend praktizierte Übung akzeptiert werden sollte, würde dies einen schweren Schaden für die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats bedeuten.
Nach der Einschränkung unserer Bürgerrechte, unserer Bewegungsfreiheit, unserer Erwerbsfreiheit, unserer Versammlungsfreiheit und, wie geschildert, zunehmend auch der Meinungsfreiheit, wäre eine Verfolgung von Verstößen gegen diese Einschränkungen bis hin zur Gesinnungsschnüffelei im Grunde das Ende des freiheitlichen Rechtsstaats. Wenn die historische Erfahrung des Nationalsozialismus und das Bestreben, eine Wiederholung seiner Verbrechen zu verhindern, Maßnahmen bis hin zur Gesinnungsjustiz rechtfertigen mag, so darf das Motiv der Seuchenbekämpfung in keiner Weise dazu missbraucht werden, Gesinnungsjustiz für den Bereich der Corona-Maßnahmen zuzulassen. Zu den Absurditäten, die wir gegenwärtig – wie geschildert – im Zusammenhang mit denen des NS-Verbotsgesetzes vor Gericht erleben, kämen dann Absurditäten der Corona-Leugnung. Wer etwa die Gefährlichkeit der Corona-Infektion bezweifeln würde, könnte wegen Verharmlosung verurteilt werden. Wer den Sinn der Impfung bezweifelt, womöglich für die Leugnung und dergleichen mehr.
Zu hoffen ist, dass der freiheitliche Rechtsstaat rot–weiß–roter Ausprägung sich gegen derlei absurde Auswüchse des politisch korrekten Zeitgeistes zu wehren weiß. Zu hoffen ist auch, dass das Justizpersonal, also Richter und Staatsanwälte, sich der absoluten zeitgeistigen Politisierung verwehren wird. In Zeiten der massiven Medienmanipulation und der Ratlosigkeit der Regierenden beziehungsweise allzu restriktiver Einschränkungen der Grundrechte, wie wir sie heute erleben, ist dieser freiheitliche Rechtsstaat der einzige Rettungsanker, auf den wir vertrauen müssen.

1 Responses to Justitia in ­Absurdistan

  1. Kasermandl sagt:

    Ich überlege mir, den 8-fachen Formel I- Weltmeister anzuzeigen, besteht er doch auf seine glückbringende Startnummer 44 ! Es braucht nicht viel Phantasie, um darin die Siegrunen zu erblicken!

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