Mit Verlaub, Herr Bundespräsident … ein offener Brief von Andreas Mölzer

26. Januar 2023

„Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein A…loch“, schleuderte der grüne Gesinnungsfreund unseres gegenwärtigen Staatsoberhaupts, Joschka Fischer, seinerzeit dem von der CDU gestellten Präsidenten des Deutschen Bundestags in einer Parlamentssitzung entgegen.

So weit wie der einstige linksextreme „Street Fighter“ und nachmalige deutsche Außenminister wollen wir nicht gehen. Allerdings wollen wir unserem frisch angelobten Staatsoberhaupt doch zurufen: Mit Verlaub, Herr Bundespräsident, Sie wollten doch ein Präsident für alle Österreicher sein! Und nun erklären Sie im ORF-Interview im Vorfeld ihrer Angelobung, dass sie nur Wert legen würden auf eine „gute Nachrede seitens der vernünftigen und intelligenten Österreicher“, zu denen sie die Sympathisanten und Wähler der Freiheitlichen Partei offenbar nicht zählen. Dieser Schluss ergibt sich nämlich denklogisch aus ihrer Aussage, den FPÖ-Chef im Falle seines Wahlsiegs entgegen aller Usancen der Zweiten Republik nicht mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Sie wüssten schon, dass sie sich damit „nicht nur Freunde machen“, aber sie wollen „kein feiger Präsident“ sein.

Nun müssen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, selbst beurteilen, ob es von großem politischen Mut zeugt, wenn man eine nahezu ein Drittel der Wähler umfassende Gruppe von Bürgern ausgrenzt, weil sie eine andere Weltanschauung hat als die eigene. Für einen in die Jahre gekommenen Grünen mit explizit linker Prägung ist es gewiss verständlich, wenn man nationalliberale Ideologie und die gegenwärtig fundamentaloppositionelle Politik der Freiheitlichen ablehnt. Für das Staatsoberhaupt der demokratischen Republik Österreich aber, für einen Bundespräsidenten, der nach eigener wiederholter Bekundung die Gräben in unserer Bevölkerung überwinden und die Spaltung der Gesellschaft bekämpfen will, ist eine solche Haltung unverzeihlich.

Zwar ist die verfassungsrechtliche Rolle des österreichischen Bundespräsidenten durch die Verfassungsreform von 1929 eine relativ starke. Und er hat ja tatsächlich, so wie seinerzeit der Kaiser in der K.u.K-Monarchie das Recht, die Regierung zu ernennen und auch zu entlassen. Ob er aber tatsächlich aus demokratiepolitischer Sicht legitimiert wäre, eine in demokratischen Wahlen siegreiche Partei von der Regierungsbeteiligung auszuschließen, ist mehr als fraglich. Und das Beispiel aus der jüngeren österreichischen Geschichte, nämlich die Regierungsbildung des Jahres 2000, demonstriert, dass Parteien mit einer entsprechenden parlamentarischen Mehrheit auch gegen den Willen des Staatsoberhauptes in der Lage sind, eine Regierung zu bilden.

Was nun jene Argumente betrifft, die Sie, Herr Bundespräsident, im gegenständlichen ORF-Interview ins Treffen geführt haben, um ihre Vorbehalte gegen die FPÖ und ihren Bundesparteiobmann zu begründen, so sind diese bei näherer Betrachtung auch in keiner Weise haltbar. Sie haben erklärt, dass sie eine „europafeindliche Partei“, die überdies den Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht verurteile, nicht auch noch fördern wollten.

Nun ergibt jede auch nur einigermaßen objektive Analyse der freiheitlichen Programmatik und der realen freiheitlichen Politik, dass die FPÖ zwar massiv EU-kritisch eingestellt ist, aber dezidiert und deklariert für die europäische Integration als solche eintritt. Und dass sich die freiheitliche Vision von diesem integrierten Europa wesentlich von der gegenwärtigen Brüsseler EU-Realität und auch von den zentralistischen Plänen für „Vereinigte Staaten von Europa“ unterscheidet, kann keineswegs als Beleg für Europafeindlichkeit gewertet werden. Vielmehr handelt es sich dabei um die Vision eines starken und selbstbewussten Europas der Vaterländer, der souveränen Nationen und der in ihrer Kultur und Identität gesicherten Völker und Volksgruppen, in guter Nachbarschaft in den historisch gewachsenen Regionen des Kontinents zusammen lebend.

Und was den Ukraine-Krieg betrifft, so waren es die Freiheitlichen und ihr Parteiobmann, die als einzige die Einhaltung und Betonung der verfassungsmäßigen österreichischen Neutralität gefordert haben. Und auch wenn seitens der FPÖ in Hinblick auf die Entwicklung hin zum Ukraine-Krieg und in Bezug auf dessen Hintergründe ein Gehör beider Seiten eingefordert wurde, gibt es keine einzige Stellungnahme, die den russischen Angriffskrieg als solchen gut geheißen hätte.  

Wenn dies im Zuge der innenpolitischen Auseinandersetzung und der parteipolitischen Polemik von FPÖ-kritischen Medien und politischen Mitbewerbern anders dargestellt wird, kann das den Bundespräsidenten nicht von seiner Pflicht entbinden, überparteilich und möglichst objektiv zu urteilen und zu handeln.

Deshalb, sehr geehrter Herr Bundespräsident, überdenken Sie Ihre gegenständlichen Aussagen und versuchen Sie doch wirklich, ein Präsident für alle Österreicher zu sein — auch für jene, die sich der freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft zugehörig fühlen!


Staatsoberhaupt ohne Legitimation?

14. Oktober 2022

Er habe gesiegt, das sei die Hauptsache, verkündete Alexander Van der Bellen am Wahlabend im Kreise seiner grünen Gesinnungsfreunde, Kogler, Gewessler und Zadic. Und tatsächlich ist es ihm ja gelungen, bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit zu erreichen. Mit 56 Prozent ein eher schwaches Ergebnis verglichen mit wieder gewählten Bundespräsidenten wie Heinz Fischer oder Rudolf Kirchschläger. Aber es ist tatsächlich nicht das schlechteste Ergebnis bei einer Wiederwahl, wie dies sein Konkurrent Gerald Grosz ebenfalls am Wahlabend vor laufender Kamera behauptete. Diesen hat man sofort entgegnet, dass seinerzeit Adolf Schärf und Franz Jonas bei ihrer Wiederwahl ebenso schwach abgeschnitten hätten.
Was man allerdings dabei verschwieg, ist, dass es zu Zeiten von Schärf und Jonas die Wahlpflicht gegeben hatte und dass es damit damals Wahlbeteiligungen von über 90 Prozent gab. Das heißt also, dass die beiden seinerzeit von einer weitaus größeren Anzahl von Österreichern gewählt wurden als heute Van der Bellen.
Dieser wurde nämlich nur von kaum einem Drittel der in Österreich lebenden Menschen gewählt. Von einer Wohnbevölkerung von etwa neun Millionen Menschen waren bekanntlich 6,4 Millionen wahlberechtigt, davon haben 65 Prozent gewählt, also etwas über vier Millionen. Und davon wiederum hatte Van der Bellen bekanntlich 56 Prozent, insgesamt also gute zwei Millionen Wähler. Und nahezu sieben Millionen, in Österreich lebende Menschen haben Van der Bellen nicht gewählt und ihm nicht das Vertrauen geschenkt – aus welchen Gründen auch immer.
Dazu kommt, dass die beiden großen alten staatstragenden Parteien, also die SPÖ und die Österreichische Volkspartei, keinen eigenen Kandidaten aufgestellt haben. Von der Sozialdemokratie kann man noch sagen, dass diese eben den linken Kandidaten und ehemaligen Grünen Parteichef unterstützen, wobei dies ideologisch und organisatorisch noch irgendwo einen Sinn ergibt. Dass aber die christlich-konservative ÖVP den alten Linken und Grünen, wenn schon nicht offiziell, so doch über diverse Granden unterstützt, ist schon ein ideologisches und politisches Armutszeugnis. Tatsache ist aber, dass die beiden staatstragenden Parteien der Zweiten Republik es nicht mehr für so wichtig halten, einen eigenen Kandidaten für das höchste Staatsamt aufzustellen.
Und so bleibt der ursprünglich nur von den Grünen, einer Zehnprozentpartei, und auch jetzt von ihnen finanziell unterstützte Kandidat Van der Bellen der Herr in der Hofburg.
Damit aber tragen Rot und Schwarz ihrerseits zur Delegitimierung des Amtes des Bundespräsidenten massiv bei. Wenn dann die Gegenkandidaten, mit Ausnahme des freiheitlichen, aus Kabarettisten, Internetbloggern, Möchtegern-Popstars und Sektenführern bestehen, ist dies ein weiteres Indiz dafür, dass hier das höchste Staatsamt zum Spielball wenig seriöser Kräfte gemacht wird. Spaßkandidaten und Showkandidaten führen damit die Demokratie selbst ad absurdum.
Der FPÖ ist zu Gute zu halten, dass sie ihre demokratiepolitische Verantwortung als Opposition und Parlamentspartei wahrgenommen hat und einen seriösen Gegenkandidaten zum Amtsinhaber aufgestellt hat. Dass sie es taktisch nicht geschafft hat, dass dieser der einzige Kandidat des rechten Spektrums war, hat dazu geführt, dass dieser beim Wahlergebnis unter seinem Wert gehandelt wurde, wie wohl sein Ergebnis durchaus respektabel war.
Alles in allem ergibt sich aus diesen Tatsachen, dass der zweifellos gesetzeskonform und legal wiedergewählte Bundespräsident Van der Bellen eine sehr schwache Legitimation durch die Bevölkerung, aber auch durch die Parlamentsparteien sein Eigen nennen darf. Diese schwache Legitimation wird natürlich auch zu wesentlich geringerem moralischem Gewicht des wiedergewählten Staatsoberhauptes führen. Seine Möglichkeiten, positiv auf die Politik und auf die Bundesregierung im Sinne der Bevölkerung einzuwirken, sind damit natürlich auch nur mehr sehr gering.
Und daraus folgt wiederum denklogisch, dass man die Diskussion um Sinn und Unsinn, Notwendigkeit oder Unnotwendigkeit dieses höchsten Staatsamtes neuerlich zu führen hat. Vielleicht sollte die Idee, die die Haider-FPÖ zu Ende der Neunzigerjahre debattierte, wonach man die Ämter des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers zusammenlegen sollte erneut aufgegriffen werden. Einen bloßen Staatsnotar und einen Grüßaugust, der scheinbar das Flair des alten Kaiser Franz Joseph ausstrahlt, braucht die Republik nämlich wirklich nicht.


Frühstücksdirektor, Staatsnotar oder Ersatzkaiser?

29. September 2022

Welches Staatsoberhaupt braucht unsere Republik?

Als Hans Kelsen in den Gründerjahren der Ersten Republik seinen Verfassungsentwurf vorlegte, war es klar, dass man als Staatsoberhaupt alles andere als einen Ersatzkaiser wollte. Die Monarchie abgeschafft, der Adel verboten und die Republik wollte sich bewusst republikanisch geben. Infolgedessen war das Amt des Bundespräsidenten keines, das sich durch eine herausragende Stellung auszeichnen sollte.
Ein Jahrzehnt später war dies dann anders: Quer durch Europa dominierten autoritäre Tendenzen die Politik, und auch in Österreich wurde der Ruf nach einem starken Mann an der Spitze des Staates laut. Es sollte der Nationalliberale Johannes Schober sein, der als Bundeskanzler eine Verfassungsreform zustande bringen musste, die die Stellung des Bundespräsidenten solcherart neu gestalten sollte. Dass Schober dann diesen Auftrag nicht zur Gänze zu erfüllen vermochte und stattdessen mit den Sozialdemokraten einen Kompromiss aushandelte, zog ihm den Unwillen des rechten Spektrums, insbesondere der Heimwehren zu.
Dennoch wurde aus dem Staatsnotar, wir es der Bundespräsident im ersten Jahrzehnt der Republik war, nunmehr so etwas wie ein Ersatzkaiser. Die Befugnisse des österreichischen Bundespräsidenten sind nämlich seit der Verfassungsreform von 1929 stärker, als dies allgemein bekannt ist. Primär ist es seine Befugnis, die Regierung zu ernennen und zu entlassen. Diese wird nicht wie in anderen westlichen Demokratien vom Parlament gewählt, sondern eben vom Staatsoberhaupt ernannt.
Dazu kam mit der Verfassungsnovelle von 1929 die Volkswahl des Bundespräsidenten. Damit ist er der einzige politische Funktionär der Republik, der vom gesamten Staatsvolk in geheimer und freier Wahl persönlich und individuell gewählt wird. Dies schafft ihm naturgemäß eine herausgehobene und besonders legitimierte Position.
Trotz dieser relativen Machtfülle war der Bundespräsident in der Zweiten Republik primär so etwas wie ein politischer Frühstücksdirektor. Zum einen waren die Bundespräsidenten fest in einer der beiden großen staatstragenden Parteien verankert, deren Willen sie politisch naturgemäß auch ohne große Schwierigkeiten umzusetzen hatten. Zum anderen scheute man sich nach den Erfahrungen der Ersten Republik und der nur allzu begründeten Absage an alle autoritäre Tendenzen nach 1945 davor, wieder so etwas wie den starken Mann zu geben. Es reichte den Herren in der Hofburg nach 1945, angefangen von Karl Renner bis Rudolf Kirchschläger, so etwas wie eine moralische Autorität zu sein. Da war Kirchschlägers Ansage, dass man die sauren Sümpfe trockenlegen müsse, schon die ultimative politische Aktivität, die denkbar war. Erst mit der Wahl Kurt Waldheims wurde das Amt des Bundespräsidenten in den Fokus der politischen Auseinandersetzung gerückt. Und vollends politisch wurde es, als Thomas Klestil im Jahr 2000 versuchte, eine durch demokratische Mehrheitswahl ermöglichte Rechtsregierung zu verhindern. Dies gelang ihm bekanntlich ohnedies nicht, es zeigte vielmehr auf, wo trotz theoretischer staatsrechtlicher Möglichkeiten die Grenzen der Macht des Bundespräsidenten liegt.
Erst der nunmehr amtierende Bundespräsident Van der Bellen ist ein Staatsoberhaupt, das nicht aus den beiden Gründungspartei der Zweiten Republik, aus SPÖ und ÖVP stammt. Ihm war es vorbehalten, aufgrund der politischen Krisen nach dem Skandal von Ibiza erstmals eine Experten-, beziehungsweise Beamtenregierung anzugeloben. Er demonstrierte damit, dass es sehr wohl möglich ist, gegen den Willen der Parlamentsparteien zumindest für eine Übergangszeit eine Regierung zu schaffen, die nicht den Parlamentsparteien entspringt. Dass diese nach relativ kurzer Zeit von der parlamentarischen Mehrheit aus dem Amt gejagt werden kann, ist eine andere Sache.
Ob die Österreicher nunmehr eher einen Staatsnotar, der nur die Gesetze beglaubigt, oder einen Ersatzkaiser mit wirklich politisch administrativen Befugnissen wollen, ist indessen klar. Die Meinungsforschung hat gerade im Zuge des aktuellen Präsidentschaftswahlkampfes ergeben, dass die Mehrheit der Österreicher sehr wohl einen aktiven und tätigen Präsidenten wollen, dass sie aber davon ausgehen, dass dieser sein Amt überparteilich und objektiv ausübt. Etwas, was man vom gegenwärtig amtierenden Staatsoberhaupt nicht unbedingt behaupten kann.
Einen reinen politischen Frühstücksdirektor, der nur mit angenehmen Umgangsformen das diplomatische Corps bewirtet und Staatsgäste empfängt, wollen die Menschen im Lande ebenfalls nicht. Sie meinen schon, dass die Staatsspitze mit einer integren Persönlichkeit besetzt sein soll, die insbesondere im Krisenfall in der Lage ist, moralische Autorität auszuüben. Dazu gehören politische Erfahrung, ein menschliches und charakterliches Format und die Fähigkeit, wirklich über den Parteien zu stehen. Dass gerade eine Reihe der Gegenkandidaten des amtierenden Bundespräsidenten in der gegenwärtigen Wahl diesen Ansprüchen nur in geringem Maße entspricht, ist keinesfalls ein Argument gegen diese Ansprüche. Fest steht jedenfalls, dass neben dem Amtsinhaber in der aktuellen Wahl zum höchsten Staatsamt wohl nur ein einziger Kandidat, nämlich der freiheitliche, diesen Ansprüchen genügt. Er verfügt sowohl über die politische Erfahrung als auch über das Bildungsniveau und die charakterliche Festigkeit, um das Amt in der Hofburg auszuüben. Den anderen Gegenkandidaten fehlt zumindest die politische Erfahrung, über ihre charakterliche Eignung soll an dieser Stelle nicht gerichtet werden.


Herr Wallentin, Herr Wallentin …

8. September 2022

Dieser Tage haben Sie die Republik wissen lassen, dass im 21. Jahrhundert ein „schlagender Burschenschafter“ niemals zum Staatsoberhaupt gewählt werden könnte. Sie sagen uns zwar nicht, warum das so wäre und sie erklären uns auch nicht, warum im Gegensatz zu solchen „schlagenden Burschenschaften“ Mitglieder von Lions Clubs und Rotary Clubs, Freimaurer und Jesuiten, Feuerwehrleute und Funktionäre der Caritas, Mitglieder von Box- und Karate-Clubs und Fußballvereinen sehr wohl Bundespräsident werden können. Nur eben diese „schlagenden Burschenschafter“ nicht.
Natürlich weiß der gelernte Österreicher, dass sie diese Aussage getätigt haben, um ihrem Konkurrenten, den FPÖ-Kandidaten Walter Rosenkranz, der bekanntlich Burschenschafter ist, eine vor den Latz zu knallen. Bedacht haben Sie dabei aber wohl nicht, dass sie damit eine Vertreibungsaktion gegenüber einem Gutteil ihrer potenziellen Wähler gestartet haben. Viele aus der freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft haben nämlich in den vergangenen Jahren das, was sie so jeden Sonntag in der größten Tageszeitung des Landes geschrieben haben, gut und interessant gefunden. Häufig haben sie uns aus dem Herzen gesprochen. Nun aber zu behaupten, jede Stimme für Rosenkranz sei eine verlorene Stimme, weil er Burschenschafter ist, wird dieses freiheitliche Wählerpotenzial mit mäßiger Freude erfüllen. Diese Gruppe weiß nämlich, dass eben diese – glaubt man den linken Medien – ach so bösen Burschenschafter tatsächlich in der Mitte dieser Gesinnungsgemeinschaft stehen und deren Rückgrat bilden. Wer sie also angreift, greift dieses Wählerpotenzial insgesamt an.
Nun haben Sie ja bekanntlich mit dem FPÖ-Chef über eine Kandidatur verhandelt und diese ist – wenn man Ihnen glauben darf – aus inhaltlichen Gründen gescheitert. So wie wahrscheinlich auch ihre seinerzeitige Nominierung für einen Sitz im österreichischen Höchstgericht – auf Vorschlag der FPÖ. Und wir entsinnen uns natürlich auch dessen, wie Sie nach dem Scheitern dieser Nominierung in Ihrer Sonntagskolumne auf die Freiheitlichen eingedroschen haben. Schon damals sind Ihre persönlichen Befindlichkeiten mit Ihnen durchgegangen. Und jetzt offenbar wieder, eben gegen die „schlagenden Burschenschafter“.
Jetzt könnte es zwar sein, geschätzter Herr Wallentin, dass Sie mit Hilfe der größten Tageszeitung des Landes und jener von Herrn Stronach und anderer Austro-Oligarchen im ersten Wahlgang einiges an Prozenten der Wählerstimmen erringen. Und damit werden sie dem freiheitlichen Kandidaten zweifellos schaden, was ja vielleicht auch der eigentliche Zweck Ihres Antretens oder zumindest die Absicht ihrer Unterstützer ist. Im Falle einer Stichwahl aber – und das aktuelle Umfragen-Debakel des gegenwärtigen Amtsinhabers weist darauf hin – wird der freiheitliche Kandidat mit ziemlicher Sicherheit die Nase vorne haben. Und dann sind seine Chancen, in die Hofburg einzuziehen, ungleich größer als die Ihren.
Die Österreicher werden sich nämlich kaum daran stoßen, dass dieser ein „schlagender Burschenschafter“ ist, sie werden vielmehr auf einen glaubwürdigen Patrioten setzen, der persönlich und mit seinen ganzen politischen, auch parteipolitischen Hintergrund für einen Politikwechsel in der Zeit der multiplen Krise eintritt. Um einen solchen Politikwechsel einzuleiten, bedarf es nämlich großer organisatorischer und politischer Kraft sowie eines gefestigten ideologischen Hintergrunds. Eine sonntägliche Zeitungskolumne ist dafür leider zu wenig.


Eine respektable Kandidatur

21. Juli 2022

Nun haben die Freiheitlichen also ihren Kandidaten für die Wahl zum obersten Amt der Republik präsentiert. Der Volksanwalt und langjährige freiheitliche Spitzenpolitiker Walter Rosenkranz geht ins Rennen. Im Gegensatz zu früheren Kandidaten bei wichtigen Wahlen ist es diesmal kein spektakulärer Quereinsteiger, kein Prominenter aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder der Wirtschaft, der hier zum Herausforderer des Amtsinhabers wird, sondern ein gestandener Profi-Politiker, manche sagen sogar: Parteisoldat.
Der 60-jährige Walter Rosenkranz hat im Rahmen der freiheitlichen Politik so ziemlich alles durchgemacht, was man in den letzten Jahrzehnten durchmachen konnte. Er war Gemeinderat in Krems, er führte die niederösterreichische Landespartei, er war Abgeordneter zum Nationalrat und blauer Klubobmann. Nunmehr bekleidet er als Volksanwalt eines der höchsten Ämter der Republik und ist damit ein würdiger Herausforderer des gegenwärtigen Bundespräsidenten. Bislang waren es eher Spaß- und Nischen-Kandidaten, die sich für die kommenden Präsidentschaftswahlen angemeldet haben. Der vormalige Obmann des BZÖ hat zwar als Blogger eine große Anhängerschaft und spricht mit seinen provokant geäußerten Thesen vielen konservativen und freiheitlichen Wähler aus dem Herzen, ernst zu nehmen aber ist Gerald Grosz nur in bescheidenem Maße. Das gleiche gilt für den Kandidaten der Anti-Corona-Gruppierung Brunner. Und vom Chef der Bier- Partei Pogo muss gesagt werden, dass das Ganze wohl nur ein Scherz ist. So hat mit dem Burschenschafter Walter Rosenkranz der einzige ernstzunehmende Herausforderer des Bundespräsidenten die Bühne für die Wahl betreten. Kaum jemand wird bestreiten, dass der promovierte Jurist und Rechtsanwalt, der brillante Parlamentsredner und kulturbeflissene Bildungsbürger Rosenkranz ein präsentabler Bundespräsident wäre.
Die Freiheitlichen haben damit in demokratiepolitischer Hinsicht der Republik einen guten Dienst erwiesen. Im Gegensatz zur ÖVP, die keinen eigenen Kandidaten präsentiert, allerdings dem linken Amtsinhaber auch keine offizielle Unterstützung gewährt, nehmen die Freiheitlichen die Kosten und Mühen dieses Wahlkampfs auf sich.
Mit der Existenz eines ernstzunehmenden Kandidaten wird der Wahlgang erst zu einer wirklichen demokratischen Wahl, ansonsten wäre es eine bloße Bestätigung des Amtsinhabers. Deutlich wird dabei das völlige Versagen der Volkspartei: Die nach wie vor stärkste Partei im Lande hat nicht den Mut, einen eigenen Kandidaten aufzustellen und könnte damit dem linken Amtsinhaber zur Wiederwahl verhelfen. Dass dieser dann bei den ins Haus stehenden Nationalratswahlen möglicherweise eine Linksregierung, wie sie gegenwärtig in Deutschland existiert, angeloben könnte, ist den ÖVP-Strategen offenbar gleichgültig. Obwohl die Meinungsumfragen gegenwärtig eine Bestätigung des Amtsinhabers erwarten lassen, könnte Walter Rosenkranz doch die Chance haben, in die Stichwahl zu kommen. Sollten sich bis zum Wahltermin die sozialen und wirtschaftlichen Probleme verstärken, sollte die Bevölkerung zunehmend in Unmut, wenn nicht sogar in Verzweiflung geraten, könnte sich das in einer Protestwelle gegen das politische Establishment verwandeln. Und das könnte den freiheitlichen Kandidaten als Vertreter der Bevölkerung tatsächlich in die Hofburg bringen. Rosenkranz hätte das Zeug dazu, für ein respektables Wahlergebnis und eine ebenso respektable Amtsführung. Als gelernter Jurist, politischer Profi und kultivierter Bildungsbürger könnte er gute Figur in der Hofburg machen. Er könnte dort wirklich die Sorgen und Meinungen der Österreicher artikulieren und energisch vertreten. Die Sorgen vor der drohenden Verarmung, die Sorgen vor der Aushebelung unserer Neutralität, die Sorgen um vor der Einschränkung der Freiheitsrechte, wie dies in der Corona-Pandemie geschehen ist. Für all dies wäre Walter Rosenkranz der geeignete Kandidat der Österreicher.


Unser grüner Ersatz-Kaiser

26. Mai 2022

Nun wissen wir es also endgültig: Alexander Van der Bellen, seit sechs Jahren Herr in der Wiener Hofburg, wird wieder kandidieren. Der indessen 78-jährige wird am Ende der nächsten Amtsperiode – und diese wird er mit ziemlicher Sicherheit ausüben können – Mitte 80 sein. In etwa so alt also wie Kaiser Franz Joseph, als er seinerzeit das Zeitliche segnete. Und irgendwo scheinen die Österreicher so etwas wie einen gütigen alten Herrn Marke Franz Joseph als Staatsoberhaupt zu wollen. Einen alten Herrn, der so schön freundlich und langsam spricht, bedächtig und beinahe ein wenig einschläfernd.
Und das kann Alexander Van der Bellen meisterhaft. Schön sprechen. Wie oft hat er in den vergangenen sechs Jahren dazu aufgerufen, die Spaltung im Lande zu überwinden, um gleichzeitig dann allerdings immer wieder fest auf die oppositionellen Freiheitlichen hinzuhauen. Da kann er seine grüne Herkunft als alter Linker nicht wirklich verbergen. Wie oft hat er gesagt, „so sind wir nicht“. Um dann zugeben zu müssen, dass wir genauso sind. Etwa die Regierungspartei ÖVP, für die es nun einen eigenen Korruptionsuntersuchungsausschuss gibt.
Nichtsdestotrotz wird der Amtsinhaber mit hoher Sicherheit wieder gewählt werden, ganz gleich, wer der Gegenkandidat ist. Es wäre schon ein Wunder, wenn Van der Bellen die Wahl nicht schon im ersten Durchgang schafft. Die einzig spannende Frage diese Präsidentschaftswahl ist wohl, wen die Freiheitliche nunmehr ins Rennen schicken. Wird es die vielgenannte Frau Fürst sein, die zweifellos eine tüchtige Abgeordnete ist und wahrscheinlich ein respektables Ergebnis erzielen wird. Oder traut sich tatsächlich Herbert Kickl ins Rennen zu gehen, selbst auf das Risiko hin, dass er so wie gegenwärtig die Umfragen besagen, kaum besser abschneidet als der Politclown
Mini-Groß.
Ein gewisses Risiko ist für die Freiheitlichen also mit einer Kandidatur gegeben, insbesondere, wenn der Partechef selbst kandidiert sollte. Ein finanzielles Risiko ist diese Wahl ohnedies für alle Wahlwerber, da es eben keine Kostenerstattung gibt, wie dies bei anderen Wahlen sonst der Fall ist. Der wirkliche Vorteil für die oppositionelle FPÖ im Falle einer Kandidatur ist es allerdings, dass man die innenpolitischen Themen in diesem Wahlkampf massiv unter das Volk bringen könnte und dass sich der Kandidat für eine künftige Wahl entsprechend profilieren könnte. Allzumal dann, wenn es keinen anderen ernstzunehmenden Gegenkandidaten für den Amtsinhaber gibt. Und das scheint ja auszuschließen zu sein.
Schwarz und Rot werden wohl keinen eigenen Kandidaten ins Rennen schicken, wobei bei der ÖVP noch ungewiss ist, ob sie Van der Bellen offiziell unterstützen wird. Beim inneren Zustand der ÖVP wäre es allerdings kein Wunder, wenn sie diese ideologische Bankrotterklärung abgeben würde und damit einen Linkskandidaten weiterhin als Amtsinhaber in der Hofburg duldet. Wie auch immer, die Präsidentschaftswahl ist im Grunde schon gelaufen. Die Österreicher werden den Wahlkampf wohl eher als langweilig empfinden und dies mit einer mutmaßlich geringen Wahlbeteiligung quittieren.


Bundespräsidentenwahl 2022: Wer wird wozu ­kandidieren?

14. Januar 2022

Der alte Herr in der Hofburg, der – wenn schon nicht vom Habitus, so doch von den Lebensjahren und der einschläfernden Sprechweise – das Bedürfnis der Österreicher nach einem Ersatzkaiser befriedigt, hat zwar noch nicht kundgetan, ob er erneut kandidieren wird, es darf aber davon ausgegangen werden. Dies wohl deshalb, weil wesentliche Vertreter des politischen Establishments der Republik auch von jenen Parteien, denen Herr Van der Bellen nicht angehörte, Rot und Schwarz nämlich, bereits kundgetan haben, dass sie ihn im Falle des Falles unterstützen würden. Und auch wenn die Tartarenmeldungen, die seinerzeit im letzten Wahlkampf verbreitet wurde, wonach er bereits als Kettenraucher dem moribunden Lungenfraß anheimfallen müsse, übertrieben waren, können wir doch davon ausgehen, dass ihn als bald 80-Jährigen die Erfordernisse des Protokolls durchaus anstrengen dürften.
Jeder, der in dem Alter eine halbe Stunde zu stehen hat, wie das bei Staatsakten halt so üblich ist, hat Kreuzweh, und jeder, der 50 Jahre täglich eine Schachtel Zigaretten raucht, leidet unter Kurzatmigkeit, wenn er irgendwelche Zeremonientreppen hinaufschreiten muss. Aber die Eitelkeit ist ein Schwein und die Macht – auch die sehr begrenzte Macht eines österreichischen Staatsoberhaupts – ist das Surrogat für jegliche andere Triebbefriedigung. Schließlich gibt es auch noch einen ideologischen Auftrag, nämlich den ultralinke Grünen, aus deren politischen Bereich er selber kommt, das Mitregieren der Republik auch weiterhin zu gewährleisten. Warum also sollte Alexander Van der Bellen nicht kandidieren?
Dies ist aber vorläufig die einzige einigermaßen gesicherte Gegebenheit, von der wir im Hinblick auf die kommenden Bundespräsidentenwahlen ausgehen dürfen. Ob und wen die anderen Parlamentsparteien kandidieren, ist hingegen höchst ungewiss. Auch wenn der sozialdemokratische Parteirebell, Burgenlands Landeshauptmann Doskozil, dieser Tage verlangte, dass die SPÖ doch einen Kandidaten ins Rennen schicken müsste, dürfte das nicht zu wahrscheinlich sein. Dies erklärte die immer wieder als rote Kandidatin genannte Doris Bures erst anlässlich der Parteiklausur nach Neujahr: Wenn Van der Bellen erneut antrete, solle ihn die Sozialdemokratie unterstützen.
Und was die seit dem Abgang der türkisen Truppe um Sebastian Kurz offensichtlich in politischer Agonie befindliche Volkspartei betrifft, so entsinnt man sich in deren Reihen nur allzu gut der letzten Präsidentschaftswahlen, wo der schwarze Präsidentschaftskandidat Andreas Khol kaum elf Prozent zu erlangen vermochte. Demgemäß hat sich der Tiroler Landeshauptmann Platter bereits für die Unterstützung seines Landsmannes Van der Bellen durch die Volkspartei ausgesprochen und Gerüchte, wonach etwa der im Brüsseler Exil sein politisches Dasein fristende Vizepräsident des Europaparlaments Othmar Karas eine Kandidatur vorbereiten könnte, werden sich wohl nicht bewahrheiten.
So bleiben also die Freiheitlichen, die mit Norbert Hofer in der letzten Bundespräsidentenwahl im ersten Wahlgang als Wahlsieger hervor gegangen sind. Und eben dieser Norbert Hofer, der danach bei den Stichwahlen trotz seiner letztlichen Niederlage fast die Hälfte der Wählerstimmen für sich vereinnahmen konnte, hat in den vergangenen Jahren ja immer wieder durchklingen lassen, dass er neuerlich an einer Kandidatur interessiert wäre.
Und somit wird die freiheitliche Entscheidung ob und wen sie für das höchste Staatsamt nominieren, in zweierlei Hinsicht von Bedeutung sein. Zum einen in demokratischer Hinsicht, da diese Präsidentschaftswahlen ohne das Antreten eines ernstzunehmenden Kandidaten zu einer bloßen Bestätigung des Amtsinhaber verkommen würde, ohne Wahlmöglichkeit für das Wahlvolk. Zum anderen, weil diese Entscheidung für die Kickl-FPÖ zweifellos von großer strategischer Bedeutung sein dürfte.
Was aber spricht nun für und was gegen eine freiheitliche Kandidatur in diesem Wahlgang für das höchste Staatsamt der Republik? Dagegen spricht nun auf jeden Fall, dass es bei Präsidentschaftswahlen keine Wahlkampfkostenerstattung gibt, dass also jede Partei, die eine Kandidaten ins Rennen schickt, enorme Kosten zu tragen hat und dafür aus der Staatskasse nichts zurück kommt.
Dagegen spricht im freiheitlichen Falle auch, dass primär einmal, im Falle des sicher anzunehmenden Antretens Van der Bellens, ein Wahlsieg nahezu ausgeschlossen sein dürfte. Und dagegen spricht im Falle Norbert Hofer auch, dass er mutmaßlich damit den Nimbus jenes FPÖ-Politikers verlieren würde, dem es gelang, als Kandidat nahezu die Hälfte der Wähler für sich zu gewinnen. Gegen den Amtsinhaber Van der Bellen dürfte diesmal nämlich gewiss nur eine geringe Chance bestehen, ein Ergebnis wie vor sechs Jahren zu erzielen.
Sollte Van der Bellen nicht antreten, wären die Chancen für Norbert Hofer natürlich ungleich größer und sollten Sozialdemokraten und NEOS einen eigenen Kandidaten ins Rennen schicken, bestünde für Norbert Hofer als FPÖ-Kandidat wiederum die Chance, so wie im Jahre 2016 in eine Stichwahl gegen den Amtsinhaber zu kommen und dies wäre für ihn persönlich und die FPÖ ein bedeutender Erfolg.
Andererseits aber gilt es für die Freiheitlichen aber auf Grund der politischen Linie, die Herbert Kickl eingeschlagen hat, insbesondere die Corona­maßnahmen-Gegner und die Impfgegner zu mobilisieren beziehungsweise auch politisch an die FPÖ zu binden und dafür wäre der bekennende Impfbefürworter Norbert Hofer kaum der geeignete Mann. Er, der möglicherweise bei einem Nichtantreten der ÖVP den einen oder anderen bürgerlichen Wähler für sich gewinnen könnte, wird die harten Impf- und Coronamaßnahmen-Kritiker nicht überzeugen können.
Antreten wird die FPÖ aber sehr wohl mit einem diesbezüglich überzeugenden Kandidaten müssen, denn sonst könnte die in Oberösterreich erst jüngst in den Landtag eingezogene Anti-Coronamaßnahmen-Partei mit einem eigenen Kandidaten in jenem Wählerreservoir fischen, das eben Kickl für sich in Anspruch nimmt. So gesehen bliebe den Freiheitlichen nur die Option, mit irgendeinem mehr oder minder prominenten Impf- und Coronamaßnahmen-Gegner anzutreten, einem Mediziner etwa wie jenen Wiener Primarius, der jüngst wegen seiner kritischen Haltung gekündigt wurde und mit dem Kickl ja schon bei einer Pressekonferenz aufgetreten ist. Selbiger allerdings ist bedauerlicherweise bundesdeutscher Staatsbürger, kann kaum kandidieren. Und wen gäbe es sonst noch als einigermaßen prominenten Mediziner, der auf Kickl-Linie liegt?
Die Freiheitlichen stehen also vor einem strategischen Dilemma. Zwar mag sich der eine oder andere an die ersten Bundespräsidentenwahlen der Zweiten Republik in den frühen 50er Jahren erinnern, als der Verband der Unabhängigen, der Vorgänger der FPÖ, mit einem parteiunabhängigen Kandidaten, dem prominenten Mediziner „Engel von Sibirien“ und Innsbrucker Universitätsprofessor Burghard Breitner ein respektables Ergebnis von nahezu 17 Prozent erzielte.
Heute dürfte die FPÖ wohl kaum einen Kandidaten dieses Formats finden. Was bleibt also? Wird man Norbert Hofer verheizen oder mit irgendeinem politische Nobody? Oder hofft man, dass die Präsidentschaftswahl ohnedies zu einer wenig spektakulären Bestätigung des Amtsinhabers wird, für die man weder politische Energie noch Geld aufzuwenden bräuchte. Mit einiger Spannung darf man auf die diesbezügliche Entscheidung der FPÖ warten.


Plaudertasche oder Saufkopf

28. Mai 2020

Der Herr Bundespräsident überzieht die Sperrstunde – und das gewaltig

Er habe sich ein wenig verplaudert, erklärte uns Alexander Van da Bellen, nachdem die Meldung durch die Gazetten geisterte, ER habe dieser Tage trotz Coronabedingter Sperrstunde dieselbe um nahezu eineinhalb Stunden überzogen. Erstmal sei er mit Freunden und seiner Frau essen gewesen und da sei ihm dieser bedauerliche Fehler passiert, wofür er sich natürlich pflichtschuldigst und brav entschuldigte.
Nun könnte man meinen, dass das den Herrn Bundespräsidenten menschlich da stehen lässt und dass er etwas getan hat, was viele andere Österreicher dieser Tage auch tun oder zumindest gerne tun würden. Ein bisschen verharmlosend ist seine Erklärung allerdings schon.
Dass man sich zehn Minuten oder eine Viertelstündchen, maximal ein halbes Stündchen „verplaudert“, könnte vorkommen, aber nahezu eineinhalb Stunden? Das kann er der sprichtwörtlichen Frau Blaschke erzählen. Und da sind wir bei der Moral von der Geschicht. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung schwerste Restriktionen auferlegt während der letzten Wochen, und der Herr Bundespräsident hat dies alles unterstützt und mitgetragen. Der Innenminister mahnt nahezu im Tagesrhythmus zu Disziplin und kündigt andernfalls harte Strafen an. Der Herr Vizekanzler Kogler von den Grünen drohte uns gar an, „die Ketten auspacken“ zu wollen.
Und bekanntlich bekamen Herr und Frau Österreicher 500 Euro Strafmandate, wenn sie vorschriftswidrig – oder sei es nur empfehlungswidrig – auf dem Parkbankerl saßen.
Und da geht es schwer an, dass der Herr Bundeskanzler und seine Entourage beispielsweise vor einigen Tagen im Walsertal ohne Masken, dichtgedrängt, unter völliger Missachtung aller Coronavorschriften auftritt und sich von der Bevölkerung feiern lässt. Und unerträglich ist dann ebenso, wenn das Staatsoberhaupt ein paar Achtel zu viel im Schanigarten zu sich nimmt und sich um eineinhalb Stunden verplaudert. Nun wird niemand Wert drauf legen, dass der Herr Bundespräsident ein Strafmandat oder ähnliches aufgebrummt bekommt. Der gelernte Österreicher aber denkt sich seinen Teil über die Heuchelei, die an der Staatsspitze und der Regierungsspitze vorherrscht. Wein trinken und Wasser predigen, Herr Professor Van da Bellen?

ANDREAS MÖLZER

P. S.: In diesem Zusammenhang sei hier die Forderung erhoben, dass der junge steirische FPÖ-Landtagsabgeordnete Hirschmann, der wegen einer angeblichen Coronaparty zurücktreten musste, zurück in sein Mandatkommen darf. Der Spruch „Quod licet Iovi, non licet bovi“ trifft hier nämlich nicht zu. Was dem Bundespräsidenten ziemt, ziemt offenbar nicht dem blauen steirischen Ochsen.


Feiertage – Trauertage

9. März 2018

Rot–weiß–rote Hochämter im Wandel der Zeit

Einst war es Kaisers Geburtstag, konkret der 18. August jeden Jahres zwischen 1848 und 1916. Kaiser Franz Joseph, der als 18-Jähriger den Thron der Habsburger Monarchie bestiegen hatte, feierte Geburtstag, und seine Völker feierten mit ihm. Das Gottesgnadentum des Monarchen rechtfertigte eine Form von Personenkult, der zwischen feudalem Paternalismus, Patriotismus und religiöser Verehrung pendelte.
Führers Geburtstage kaum 20 Jahre nach dem Ableben des altösterreichischen Monarchen hatten einen anderen Charakter. Sie waren zwar mit Ausnahme des 50. Geburtstags des Braunauers am 20. April 1939 keine staatlichen Feiertage, sondern nur „besonders begangene Tage“. Dennoch waren sie Anlass für die Mobilisierung von Millionen, angefangen bei den Pimpfen bis zu den SA-Männern, um den Kult des „größten Deutschen aller Zeiten“ zu zelebrieren. Dort, wo in Österreich zu Beginn vielleicht in breiten  Schichten der Bevölkerung echte Begeisterung dafürvorhanden war, musste dies später zunehmend vom Regime organisiert und erzwungen werden, und wenn angeblich heute noch da und dort am 20. April in Wirtshäusern Eiernockerln mit grünem Salat serviert werden – des Braunauers Lieblingsspeise –, so ist das nicht einmal mehr witzig oder bloß geschmacklos, sondern absolut abzulehnen.
Im Wilhelminischen Deutschland wurde der 18. Jänner zwischen 1871 und 1918 als Reichsgründungstag und somit als staatlicher Feiertag begangen. Dies war den damaligen Reichsdeutschen bedeutsamer als Kaiser Wilhelms Geburtstag. In der Weimarer Republik war zwischen 1921 und 1932 der 11. August als Tag der Unterzeichnung der Verfassung des Deutschen Reichs zum Nationalfeiertag erklärt worden. Das konstitutionelle und demokratische Selbstverständnis der jungen deutschen Republik war aber offenbar so schwach, dass dieser Nationalfeiertag nicht einmal ein reichsweiter gesetzlicher Feiertag werden konnte.
Anders war es da schon in Österreich, dort wurde am 25. April 1919 im Parlament der jungen Republik der 12. November im „immerwährenden Gedenken an die Ausrufung des Freistaates Deutsch-Österreich“ zum Staatsfeiertag erklärt, gleichzeitig erhob man allerdings, den 1. Mai zum „Ruhe- und Festtag“. Dieser 1. Mai war weltweit seit den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts mit Streiks und Demonstrationen als Arbeiterfesttag begangen worden. Der Einfl uss der Sozialdemokraten in der jungen Republik Deutsch-Österreich erwirkte es nun, dass er auch hierzulande staatlicher Feiertag wurde. Dass allerdings der 12. November als Tag der Ausrufung der Republik zum Staatsfeiertag wurde, entbehrt nicht einer gewissen Ironie: In Wahrheit war die junge Republik Deutsch-Österreich nämlich bereits am 30. Oktober 1918 mit gleichzeitigen Demonstrationen unter schwarz-rot-goldenen Fahnen in der Wiener Herrengasse, dem damaligen Sitz des Niederösterreichischen Landtags, mit dem Staatsgesetzblatt Nr. 1 entstanden. Ein Faktum, das in der Gedenkkultur der Republik bis heute nicht richtig gewürdigt wird.
Doch zurück zum 1. Mai: Dieser blieb sogar im austrofaschistischen Ständestaat Staatsfeiertag, wurde allerdings aus Anlass der Proklamation der Mai-Verfassung des Jahres 1934 begangen. Und im Dritten Reich behielt sogar der Nationalsozialismus den Tag der Arbeit bei, wobei er ihn zum Tag der „Tag der deutschen Arbeit“ stilisierte. In der zweiten österreichischen Republik wurde er mit Parlamentsbeschluss vom 20. August 1949 wieder als Staatsfeiertag eingeführt.
Im Jahrzehnt der alliierten Besatzung hatte die Zweite Republik ansonsten keinen Staatsfeiertag, erst nach der Wiedererlangung der Souveränität durch den Staatsvertrag dachte man dann an die Festsetzung eines offiziellen Staats- bzw. Nationalfeiertags. Die Initiative dazu ging vom konservativen Unterrichtsminister Heinrich Drimmel aus, der die Lehrer des Landes aufforderte, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober 1955, des Tages des endgültigen Abzugs der alliierten Besatzungstruppen, zu vermitteln. Und zwar sollte dies durch das feierliche Hissen der österreichischen Flagge geschehen. Am 11. September des Jahres 1956 beschloss dann der Ministerrat, wiederum auf Betreiben von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Die Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung damals offenbar wichtiger war, die Neutralitätserklärung zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten. Im Jahre 1965 kam es dann im Wiener Parlament und in der Bundesregierung zu Beratungen, welcher Tag als Nationalfeiertag begangen werden sollte. Infrage kamen dazu der 12. November als Tag der Ausrufung der Ersten Republik, der 27. April als jener Tag, an dem im Jahre 1945 die wiederentstandenen österreichischen Parteien in Berufung auf die Moskauer Deklaration die Selbstständigkeit Österreichs proklamierten und eine provisorische Staatsregierung gebildet hatten, überdies der 15. Mai als der Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahr 1955 und eben der 26. Oktober, der Tag der Beschlussfassung der österreichischen Neutralität.
Die meiste Zustimmung fand die letzte Variante, und so verabschiedete der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig das Bundesgesetz über den österreichischen Nationalfeiertag. In der Präambel zu diesem Nationalfeiertagsgesetz heißt es, dass Österreich „seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welten leisten zu können“. Aber erst im Jahr 1967 wurde für diesen Nationalfeiertag auch die Feiertagsruhe beschlossen. Anzumerken ist noch, dass jene politischen Kräfte, die sich auch in der Zweiten Republik zur deutschen Kulturnation bekennen und den Begriff einer „österreichischen Nation“ als problematisch empfinden, weiterhin die Bezeichnung „Staatsfeiertag“ für den 26. Oktober verwendeten.
Wenn man sich mit den Feiertagen des Gemeinwesens der Zweiten Republik befasst, kommt man nicht umhin, auch die Trauertage zu beleuchten. Als einer der bedeutendsten derselben gilt der 13. März in Angedenken an den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938. Ungeachtet der Tatsache, dass auch ohne Manipulation und staatlichen Druck die Volksabstimmung über den Anschluss im April 1938 zweifellos eine Mehrheit für das Deutsche Reich gebracht hätte und ungeachtet der Tatsache, dass ein guter Teil der Österreicher den Einmarsch der deutschen Truppen, insbesondere die Triumphfahrt Adolf Hitlers nach Wien, bejubelt hat, wird dieser Tag heute als das Ende der Selbstständigkeit Österreichs und als der Beginn jener Tragödien betrachtet, die auch unser Land in den Zweiten Weltkrieg hineinzogen.
Der letzte Bundeskanzler der Republik, der allerdings auch ein autoritär regierender Diktator war, nämlich der Chef der Vaterländischen Front, Kurt von Schuschnigg, sagte in seiner Rücktrittsrede am 11. März 1938: „Herr Bundespräsident beauftragt mich, dem österreichischen Volke mitzuteilen, dass wir der Gewalt weichen. Wir haben, weil wir um keinen Preis, auch in diesen ernsten Stunden nicht, deutsches Blut zu vergießen gesonnen sind, unserer Wehrmacht den Auftrag gegeben für den Fall, dass der Einmarsch durchgeführt wird, ohne Widerstand sich zurückzuziehen und die Entscheidung der nächsten Stunden abzuwarten… So verabschiede ich mich in dieser Stunde von dem österreichischen Volk mit einem deutschen Wort und einem Herzenswunsch: Gott schütze Österreich!“ Wenige Tage später redete dann der Braunauer vom Balkon der Hofburg zu den Massen am Heldenplatz, um eine Vollzugsmeldung „vor der Geschichte“ zu machen und den Eintritt seiner österreichischen Heimat in das Deutsche Reich zu verkünden. Für die jubelnden Massen schämt sich das offizielle Österreich bis zum heutigen Tag. Dass der Anschluss allerdings der Beginn des Weges in ein historisch einmaliges Unheil war, steht heute allgemein außer Frage.
Ein weiterer Trauertag der Republik ist der 5. Mai. Seit dem Jahre 1997 ist der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen offizieller „Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus in Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus“. Seit einigen Jahren allerdings wird auch der 27. Jänner, der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz durch die Sowjet-Armee, als „internationaler Holocaust-Gedenktag“ begangen. Ebenso gedenkt man am 9. und am 10. November, als in der Nacht zwischen den beiden Tagen im Jahre 1938 das Pogrom gegen die jüdische Bevölkerung stattgefunden hatte, das früher euphemistisch als „Reichskristallnacht“ bezeichnet worden war, den Verbrechen des Nationalsozialismus. Im April des Jahres 2009 beschloss das Europäische Parlament, den 23. August als gesamteuropäischen Gedenktag „für sämtliche Opfer totalitärer und undemokratischer Regime in Europa“ zu machen. Am 23. August 1939 wurde nämlich das Ribbentrop-Molotow-Abkommen unterzeichnet und mit der Festlegung dieses Gedenktags wollte man sowohl an die Opfer von Kommunismus, Nazismus und Faschismus erinnern. Dieser Beschluss fand allerdings keineswegs allgemeine Zustimmung: Der israelische Holocaust-Forscher Yehuda Bauer kritisierte die Gleichsetzung der beiden Regime als Relativierung des Holocausts. Für ihn bedeutete der Beschluss des EU-Parlaments Geschichtsklitterung. Und auch in Österreich erklärte die Historikerin Heidemarie Uhl,  dass dieser Gedenktag so etwas wie ein „Gegengedenktag zum 27. Jänner, dem Holocaust-Gedenktag“ sei.
Das Totengedenken des Wiener Kooperationsrings, das seit den 90er-Jahren bis zum Jahr 2012 jeweils am 8. Mai am Wiener Heldenplatz abgehalten wurde, war der Versuch der Wiener nationalfreiheitlichen Studentenverbindungen, einen Trauertag für die Opfer des Zweiten Weltkriegs unter besonderer Berücksichtigung der eigenen Opfer zu veranstalten. Dabei gedachte man zwar allgemein aller Kriegsopfer, im Speziellen aber der gefallenen Österreicher, jener, die in der Gefangenschaft umkamen, der Opfer des Bombenkriegs und auch jener Menschen, die bei der Vertreibung der Deutschen aus dem Osten ums Leben kamen. Diese Veranstaltung wurde von ihren Kritikern als „Heldengedenken und Trauerkundgebung über die Niederlage des Dritten Reiches und der Deutschen Wehrmacht“ dargestellt. Die Erklärung der Veranstalter, dass dies in keiner Weise stimme, wurde allerdings in der breiten Öffentlichkeit und in den Mainstream-Medien kaum wahrgenommen. Seit dem Jahr 2000 gab  es daher zunehmend Protestkundgebungen gegen diese koperationsstudentische Trauerkundgebung.
Um den Heldenplatz am 8. Mai eine andere Bedeutung zu verleihen, veranstaltet die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 eine Mahnwache des Bundesheers und ein Festkonzert der WienerSymphoniker als „Bekenntnis zur Demokratie und Freiheit zu Österreich“, was man als „Fest der Freude“ bezeichnet. Und so manifestieren die Trauertage der Republik eine Geschichtspolitik, in der die eigenen Opfer der Tragödien des 20. Jahrhunderts kaum Beachtung finden.
Der Antifaschismus als politisch-korrekte Zivilreligion hingegen hat es geschafft, seine Hochämter zu Staatsakten hochzustilisieren. Und daran dürfte auch die nunmehrige Regierungsbeteiligung jener Freiheitlichen nichts ändern, die bis zum heutigen Tag bei derlei politisch-korrekten Denkveranstaltungen dezidiert ausgeschlossen bleiben und die in den vergangenen Jahren da und dort auch noch das Gedenken an die eigenen Opfer verteidigt hatten.


Was will Van der Bellen?

26. Oktober 2017

Die Wahl ist geschlagen, der Bundespräsident hat dem Wahlsieger den Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Und mehrfach hat der ehemalige Grün-Politiker Alexander Van der Bellen während des vorjährigen Präsidentschaftswahlkampfs bekannt gegeben, dass er die Freiheitlichen des Heinz-Christian Strache nicht in einer Bundesregierung haben wolle. Warum? Weil sie seines Erachtens eine europafeindliche Partei seien.
Auf Nachfrage allerdings hat das Staatsoberhaupt irgendwann dann einmal gemeint: „Kruzitürken, wenn mir nichts anderes übrig bleibt“, ja dann würde er halt auch Freiheitliche in der Regierung akzeptieren. Welche aber und zu welchen Bedingungen, das ist eine Frage, die sich nunmehr offenbar in Kürze ganz real stellen wird. Dass es nämlich Schwarz–Blau geben wird, daran zweifelt kaum mehr jemand. Und dass der junge Wahlsieger und ÖVP-Chef ähnlich wie Wolfgang Schüssel im Jahre 2000 die Härte haben würde, die Präferenzen des Herrn Bundespräsidenten genauso wie Wolfgang Schüssel damals im Hinblick auf Thomas Klestil zu übergehen und schlicht darauf bestehen wird, dass die breite parlamentarische Mehrheit eben eine schwarz-blaue Koalition trägt, ob das dem Staatsoberhaupt genehm ist oder auch nicht, das steht außer Frage. Nun zu glauben, dass Alexander Van der Bellen das so einfach schweigend und duldend mit saurer Miene wie seinerzeit Thomas Klestil hinnehmen würde, ist wohl illusorisch. Klestil hat immerhin noch zwei FPÖ-Minister abgelehnt, obwohl er selbst ein Parteifreund des damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel war. Alexander Van der Bellen als ehemaliger Kommunist, Sozialist und Grüner wird wohl einen Teufel tun und den ÖVP-Chef keineswegs stillschweigend die Mauer machen.
Zum einen wird er sicherlich versuchen, sein Gesicht zu wahren und entsprechend demonstrativ den einen oder anderen freiheitlichen Vorschlag ablehnen oder dies zumindest versuchen. Jene FPÖ-Kandidaten, die etwa Angehörige einer Burschenschaft sind, haben gute Chance, als ach so böse „Deutschnationale“ durch Acht und Bann des Bundespräsidenten verhindert zu werden.
Medial diffamierte freiheitliche Tiefwurzler, die als „Hardliner“ abgestempelt wurden, wie etwa der langjährige Dritte Nationalratspräsident Martin Graf oder der langjährige außenpolitische Sprecher Johannes Hübner wären wohl ebenso Ziel der bundespräsidialen Ächtung. Ebenso wie jeder andere exponierte Freiheitliche, der in den Oppositionsjahren der Vergangenheit durch kämpferisches Auftreten ins Visier der linken Mainstream-Medien geriet, also jeder, der in „Standard“ oder „Falter“ als xenophob oder gar rassistisch diffamiert wurde.
Der verblichene Bärentaler hat seinerzeit angeblich Hilmar Kabas und Thomas Prinzhorn dem Bundespräsidenten im sicheren Wissen präsentiert, dass diese von Thomas Klestil abgelehnt werden. Derlei „nordische List“ wird es heute in den Reihen der Strache-FPÖ mit Sicherheit nicht mehr geben. Und präventiv hat der FPÖ-Obmann in den letzten Tagen ja bereits verlauten lassen, dass er es nicht akzeptieren könne, dass der Bundespräsident auf die personelle Auswahl einzelner Regierungsparteien Einfluss nehme.
Was kann der Bundespräsident noch tun, um sein Gesicht zu wahren? Er kann gemäß historischem Vorbild aus dem Jahre 2000 eine Präambel für das Regierungsabkommen verlangen und politisch-korrekt müssten die Freiheitlichen dort wohl allem abschwören, wofür sie als Fundamentalopposition  erfolgreich über ein Jahrzehnt eingetreten sind. Die real existierende EU ohne Wenn und Aber, vorbehaltlose Akzeptanz der europäischen Menschenrechtskonvention, Absage an jegliche Xenophobie und natürlich überdies  die Beteuerung von Selbstverständlichkeiten, wo es längst klare freiheitliche Positionen gibt, wie die Absage an Antisemitismus etc.  Derlei Überlegungen dürften dem Bundespräsidenten gegenwärtig wohl durch den Kopf gehen. Ob und wie er sie dann stellt – und wie intelligent die künftigen Koalitionäre von Schwarz und Blau darauf dann eingehen –, bleibt abzuwarten.