Austro-Türken: Zeit für Repatriierung!

27. April 2017

Was wollt Ihr Austro-Türken eigentlich? Diese Frage wurde in den letzten Tagen nach Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses über das Erdogan-Plebiszit in den österreichischen Medien gestellt, wobei die Antwort zwischen den Zeilen zu erahnen war: Wenn Ihr ein autoritäres System wollt und hierzulande nur die Vorteile unserer Demokratie ausnützt, geht doch zurück in Eure Heimat!
Tatsächlich wird allenthalben nunmehr erkannt, dass von einer wirklichen Integration der seit den frühen Gastarbeiter-Zeiten in den 60er-Jahren zugewanderten Türken in Europa kaum die Rede sein kann. Die Folge dieser selbstgewählten Segregation kann aber aus der Sicht der Gastländer und im legitimen Interesse der europäischen Völker nur die Rückwanderung, also die Repatriierung, sein. Die Alternative dazu bestünde nämlich darin, was Recep Tayyip Erdogan im Zuge seiner Wahlkampagne angekündigt hat: In der Landnahme der Türken in Europa! Er hat nämlich gesagt, macht viele Kinder, dann werdet ihr bald die herrschende Kraft in Europa sein. Und das bedeutet nichts anderes als ein Programm zur schleichenden Landnahme.
Wie aber kann eine Repatriierung unter rechtsstaatlichen Prämissen humanitär und ethisch sauber vonstatten gehen? Allein durch Plattitüden wie finanzielle Rückwanderungsprämien, wie man sie gegenwärtig für Asylsuchende debattiert, wohl nicht. Es wird vielmehr eines rechtlichen, entsprechend abgesicherten Stufenplans bedürfen. Wie kann aber ein solcher aussehen? Zuerst gilt es wohl einmal, in einem breitangelegten politischen Diskurs einen Konsens drüber zu finden, dass man Parallelgesellschaften in unserem Land auf Dauer nicht dulden kann und nicht dulden will. Danach müsste man wohl all jenen Menschen, die ohne gültigen Rechtstitel im Lande leben, die Heimreise nahelegen, und das durchaus auch mittels staatlicher Zwangsmittel. Naturgemäß wird die Repatriierung straffällig gewordener Ausländer Vorrang haben, danach jene von Arbeitslosen, und schließlich auch die von Menschen, die sich unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft erschlichen haben. Doppelstaatsbürgerschaften sind illegal.
Und damit sind wir auch bei jenen Zuwanderern – nicht nur Türken –, denen man in den vergangenen Jahrzehnten vielleicht allzu schnell die österreichischen Staatsbürgerschaft verliehen hat, die sich aber nicht integriert haben und in besagten Parallelgesellschaften leben. Natürlich ist eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft nur aus entsprechend triftigen Gründen möglich. Eine für diese Menschen verbindliche Integration aber muss auch im freiheitlichen Rechtsstaat, wie wir ihn haben, durchsetzbar sein. Wer nicht in der Lage ist, sich dem zivilisatorischen Standards unseres Landes, der Staatssprache, den Sitten und Gebräuchen und den europäischen Werten entsprechend anzupassen, dem sollte man doch die Möglichkeit geben, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder zurückzulegen und eine Repatriierung anzudenken. In solchen Fällen wären eine Rückkehrprämie und eine Starthilfe für die Gründung einer neuen Existenz im ehemaligen Heimatland durchaus diskussionswürdig.
Für jene Menschen mit Migrationshintergrund aber, die im Lande bleiben wollen, ist Integration bis hin zur Assimilation durchaus eine Bringschuld, dann gäbe es nämlich keine „Austro-Türken“ mehr, sondern allenfalls noch Österreicher mit türkischen Wurzeln und – was absolute Privatsache ist und nicht in den öffentlichen Raum gehört – solche mit islamischem Religionsbekenntnis. Und diese sollten neben der autochthonen Bevölkerung rein quantitativ tunlichst auch in der Minderheit bleiben, alles andere wäre nationaler Selbstmord auf Raten und eine Bestätigung von Erdogans Wunschdenken, wonach die Türken für Europas Zukunft bestimmend seien werden.