Claudia Gigler, Redakteurin der größten österreichischen Bundesländerzeitung, unterlief am vergangenen Samstag in ihrem Kommentar zum Strache-Urteil eine höchst bezeichnende Freudsche Fehlleistung: Sie bezeichnete den nun verurteilten Ex-Vizekanzler als „Karl-Heinz Strache“. Damit unterschob sie dem ehemaligen freiheitlichen Parteichef, der bekanntlich Heinz-Christian mit Vornamen heißt, den Vornamen des ebenfalls in erster Instanz – zu immerhin acht Jahren – verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Die beiden vormaligen Spitzenpolitiker, die für die Österreicher nunmehr wohl namentlich als Beispiele für politische Korruption stehen werden, kommen aus dem blauen Stall. Zwar wurde Karl-Heinz Grasser in der Endphase seiner politischen Karriere von der Schüssel-ÖVP nominiert, groß geworden ist er aber in der Haider-FPÖ. Und von Strache können sich die Freiheitlichen – zumindest historisch gesehen – schlicht und einfach nicht freimachen.
Beide kommen also just aus jener politischen Bewegung, die von Anbeginn ihrer Existenz gegen den rot–schwarzen Filz des Proporzsystems angetreten ist und speziell unter Jörg Haider, aber auch danach unter Strache selbst, gegen Parteibuchwirtschaft, gegen Freunderlwirtschaft und Korruption agitiert hat. Mit dem – vorläufig – feinen Unterschied, dass Grasser sich mutmaßlich – auch hier gilt bis zur letztinstanzlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung – massiv persönlich bereichert hat, was Strache im aktuellen Urteil ausdrücklich nicht nachgesagt wurde.
Und dennoch, wie kann es das geben: Zwei politische Senkrechtstarter, angetreten als juvenile Saubermänner, enden in den Fängen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sind die beiden nur Opfer ihrer eigenen Hybris geworden, durch die sie glaubten, unverletzlich, unangreifbar zu sein und sich jene Verhaltensweisen zu erlauben, von denen sie glaubten, dass sie im politischen Geschäft der Alpenrepublik schlicht und einfach üblich wären?
Und sind beide wirklich absolut negative Ausnahmen, die einzigen schwarzen Schafe? Oder waren sie nur besonders präpotent und besonders ungeschickt und haben so agiert, wie es allenthalben in der politischen Landschaft Österreichs üblich ist?
Tatsache ist, dass es in der Geschichte der Zweiten Republik eine Vielzahl schwarzer und roter Korruptionsskandale gibt, die den Österreichern als Verdrängungskünstlern nicht mehr so präsent sind. Die Noricum-Affäre, der Lucona-Skandal, der AKH-Skandal, der WBO-Skandal, die mutmaßliche Korruption beim Ankauf der Eurofighter, der Skandal um die Bank Burgenland etc.
Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen – samt und sonders Skandale, die nichts mit den Freiheitlichen zu tun haben. Und natürlich die aktuelle mutmaßliche Korruption, die im Zuge des parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschusses deutlich geworden ist, in der vor allem die türkise ÖVP eine unrühmliche Rolle spielt.
Nun wird das aktuelle Urteil gegen Strache allgemein von Kommentatoren und politischen Beobachtern, insbesondere von den sogenannten Korruptionsexperten als „richtungsweisend“ klassifiziert. Und richtungsweisend mag es im Hinblick auf die weiteren Verfahren, die Strache noch ins Haus stehen, tatsächlich sein. Als judizielle Beurteilung aber eines politischen Vorgangs müsste man da doch einiges relativieren: Zum einen stellt sich die Frage, warum Menschen, Private wie Unternehmer, oder Vertreter irgendwelcher Institutionen überhaupt Parteispenden tätigen. Doch wohl deshalb, weil sie sich von der betreffenden Partei etwas erwarten. Vielleicht kein konkretes Gesetz, aber doch insgesamt eine Politik, die ihren Interessen dient. Ist das also auch immer Korruption, wenn etwa ein Herr Pierer Unsummen spendet oder eine Frau Horten – allerdings nicht an die FPÖ –, dann werden sich diese Persönlichkeiten wohl etwas davon versprechen. Zumindest eine Politik in ihren Sinne, wenn nicht gar konkrete politische Vorhaben, deren Verwirklichung sie erwarten. Entweder ist das alles Korruption und zieht nunmehr einen wahren Rattenschwanz an Verfahren nach sich, oder es handelt sich um Einäugigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und um die Statuierung eines Exempels.
Oder wenn beispielsweise die sozialdemokratisch dominierte Gewerkschaft auf vielerlei Ebenen, ob jetzt durch direkte finanzielle Aufwendungen oder durch Personalsubventionen und dergleichen, die Politik der SPÖ unterstützt, ist das dann Korruption? Oder wenn Herr Haselsteiner Hunderttausende an die Neos spendet und sich zweifellos eine Politik in seinem Sinne damit erwartet, ist das Korruption? Und wenn die Grünen Fundraising betreiben, etwa zur Wahl des hochverehrten Herrn Bundespräsidenten, und sich damit natürlich auch eine entsprechende politische Linie des Gewählten erwarten, ist das dann auch Korruption?
Tatsache ist, dass wir in Zeiten einer ziemlich verlogenen Hypermoral leben, in der es schon als korruptionsähnliche „Anfütterung“ gilt, wenn man jemand zum Essen einlädt. Getragen und vorangetrieben wird diese Hypermoral durch sogenannte Korruptionsexperten und NGOs, deren Finanzierung zumeist auch nicht so ganz transparent ist. Und natürlich durch die zeitgeistigen Medien, deren Inseratenaufkommen, insbesondere aus dem Bereich der Politik und des Regierungsumfelds man wohl auch als Korruption bezeichnen könnte. Und dann gibt es noch so etwas wie einen Politiker-Malus. Während in früheren Zeiten mächtige Persönlichkeiten, insbesondere Exponenten der Politik, geschont wurden, scheint es in unseren Tagen umgekehrt zu sein. Politiker oder Ex-Politiker, insbesondere solche, die aus dem politisch nicht korrekten Bereich stammen, werden von einer links dominierten Justiz und den linksliberalen Medien gnadenlos an den Pranger gestellt, zumeist vorverurteilt, um dann auch ganz real drakonische Urteile auszufassen.
Man kann als Freiheitlicher für Strache und besonders für Grasser keine sonderlichen Sympathien aufbringen. Aber das, was jetzt im Bereich der Korruptionsbekämpfung und der darauf folgenden Justiz geschieht, die Verfolgung und Abstrafung der Hybris der betreffenden Politiker, ist geprägt durch eine neue Hypermoral und den skizzierten Politiker-Malus. Beide Phänomene sind für unseren freiheitlichen Rechtsstaat nicht sonderlich förderlich. So gesehen also ist das Strache-Urteil sehr wohl richtungsweisend – allerdings in eine fragwürdige Richtung.