„Alles Recht geht vom Volke aus“ heißt es gleich im ersten Artikel in der österreichischen Bundesverfassung. Und nachdem der Volkswille in der parlamentarischen Demokratie durch die gewählten Abgeordneten der politischen Parteien repräsentiert wird, folgt das Recht in diesem Sinne der Politik, so wie es der Innenminister kürzlich formuliert hat. Und im demokratischen Prozess ist Recht natürlich veränderbar mit den entsprechenden verfassungsrechtlich vorgesehenen Mehrheiten. Ja selbst die Verfassung selbst und sogar deren Grundprinzipien durch Volksabstimmung! Aber natürlich gibt es eherne Rechtsprinzipen im freiheitlichen Rechtsstaat, die unveränderliche Gültigkeit haben: So etwa, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, dass es eine Unschuldsvermutung gibt, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss und so weiter und so fort. Prinzipien, die wir aus der Rechtsgeschichte seit dem römischen codex civilis kennen.
Das nationalliberale Lager weiß, dass es für die Durchsetzung dieser Prinzipien und insgesamt für den freiheitlichen Rechtsstaat seit der Revolution von 1848 gekämpft hat. Die Grund- und Freiheitsrechte waren und sind im Mittelpunkt dieses Kampfes. Die Bürgerrechte waren das edle Ziel der nationalliberalen, der freiheitlichen Politik.
Universelle Menschenrechte hingegen sind etwas ganz anderes. Sie wurden zu einer Zivilreligion hochstilisiert, jenseits der bürgerlichen Grundrechte, die ja an eine staatlich formierte Gemeinschaft und an Bürgerpflichten gebunden sind. Diese universellen Menschenrechte existieren gewissermaßen abstrakt und bindungslos und werden im Zeitalter der Massenmigration zunehmend als Hebel gegen nationalstaatliche Souveränität und demokratische Selbstbestimmung nationalstaatlicher Gemeinschaften eingesetzt. Für unseren Bereich festgelegt in der Europäischen Menschenrechtskonvention, werden sie von den Hohepriestern der politischen Korrektheit als letztes und ehernes Argument gegen ordnungspolitische Maßnahmen eingesetzt, die aufgrund der prekären gesellschaftlichen Lage und Folge eben dieser Massenmigration schlicht und einfach unabdingbar wären.
Hinzu kommt die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die ausschließlich den Dogmen des spätlinken Zeitgeists entspricht. Die Folge sind Urteile, die vielerorts für Empörung sorgen und das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern.
Solche dogmatische Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention negiert natürlich die Möglichkeit, dass auch diese entsprechend der demokratischen Mehrheitsentscheide in einzelnen Details den Erfordernissen der Zeit etwas angepasst werden kann – und muss. Gerade das internationale Recht, das Völkerrecht, war allzu oft nur eine Funktion der machtpolitischen Verhältnisse. Im heutigen Fall der Sicherheitsbedürfnisse der autochthonen europäischen Bevölkerung sollte auch die Menschenrechtskonvention durch demokratische Volksentscheide eine gewisse Weiterentwicklung durchmachen. Denn dass deren Veränderung im Sinne der vom österreichischen Innenminister verlangten Reformen dem Willen der breiten Bevölkerungsmehrheit entspricht, steht außer Frage.
Und gerade Österreichs Freiheitliche sollten gerade in diesem Falle klar machen, dass sie bedingungslos für den freiheitlichen Rechtsstaat steht. Für den Rechtsstaat, der sich allerdings den aktuellen Erfordernissen und Problemen der Zeit stellt. Und die Anwendung der Scharia, Messermorde, Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Ähnliches sind leider aktuelle Herausforderungen für unseren Rechtsstaat. Und dieser ist im Sinne einer wehrhaften Demokratie heute genau durch diese Probleme gefordert.
[…] Für den freiheitlichen Rechtsstaat! […]
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