Feiertage – Trauertage

Rot–weiß–rote Hochämter im Wandel der Zeit

Einst war es Kaisers Geburtstag, konkret der 18. August jeden Jahres zwischen 1848 und 1916. Kaiser Franz Joseph, der als 18-Jähriger den Thron der Habsburger Monarchie bestiegen hatte, feierte Geburtstag, und seine Völker feierten mit ihm. Das Gottesgnadentum des Monarchen rechtfertigte eine Form von Personenkult, der zwischen feudalem Paternalismus, Patriotismus und religiöser Verehrung pendelte.
Führers Geburtstage kaum 20 Jahre nach dem Ableben des altösterreichischen Monarchen hatten einen anderen Charakter. Sie waren zwar mit Ausnahme des 50. Geburtstags des Braunauers am 20. April 1939 keine staatlichen Feiertage, sondern nur „besonders begangene Tage“. Dennoch waren sie Anlass für die Mobilisierung von Millionen, angefangen bei den Pimpfen bis zu den SA-Männern, um den Kult des „größten Deutschen aller Zeiten“ zu zelebrieren. Dort, wo in Österreich zu Beginn vielleicht in breiten  Schichten der Bevölkerung echte Begeisterung dafürvorhanden war, musste dies später zunehmend vom Regime organisiert und erzwungen werden, und wenn angeblich heute noch da und dort am 20. April in Wirtshäusern Eiernockerln mit grünem Salat serviert werden – des Braunauers Lieblingsspeise –, so ist das nicht einmal mehr witzig oder bloß geschmacklos, sondern absolut abzulehnen.
Im Wilhelminischen Deutschland wurde der 18. Jänner zwischen 1871 und 1918 als Reichsgründungstag und somit als staatlicher Feiertag begangen. Dies war den damaligen Reichsdeutschen bedeutsamer als Kaiser Wilhelms Geburtstag. In der Weimarer Republik war zwischen 1921 und 1932 der 11. August als Tag der Unterzeichnung der Verfassung des Deutschen Reichs zum Nationalfeiertag erklärt worden. Das konstitutionelle und demokratische Selbstverständnis der jungen deutschen Republik war aber offenbar so schwach, dass dieser Nationalfeiertag nicht einmal ein reichsweiter gesetzlicher Feiertag werden konnte.
Anders war es da schon in Österreich, dort wurde am 25. April 1919 im Parlament der jungen Republik der 12. November im „immerwährenden Gedenken an die Ausrufung des Freistaates Deutsch-Österreich“ zum Staatsfeiertag erklärt, gleichzeitig erhob man allerdings, den 1. Mai zum „Ruhe- und Festtag“. Dieser 1. Mai war weltweit seit den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts mit Streiks und Demonstrationen als Arbeiterfesttag begangen worden. Der Einfl uss der Sozialdemokraten in der jungen Republik Deutsch-Österreich erwirkte es nun, dass er auch hierzulande staatlicher Feiertag wurde. Dass allerdings der 12. November als Tag der Ausrufung der Republik zum Staatsfeiertag wurde, entbehrt nicht einer gewissen Ironie: In Wahrheit war die junge Republik Deutsch-Österreich nämlich bereits am 30. Oktober 1918 mit gleichzeitigen Demonstrationen unter schwarz-rot-goldenen Fahnen in der Wiener Herrengasse, dem damaligen Sitz des Niederösterreichischen Landtags, mit dem Staatsgesetzblatt Nr. 1 entstanden. Ein Faktum, das in der Gedenkkultur der Republik bis heute nicht richtig gewürdigt wird.
Doch zurück zum 1. Mai: Dieser blieb sogar im austrofaschistischen Ständestaat Staatsfeiertag, wurde allerdings aus Anlass der Proklamation der Mai-Verfassung des Jahres 1934 begangen. Und im Dritten Reich behielt sogar der Nationalsozialismus den Tag der Arbeit bei, wobei er ihn zum Tag der „Tag der deutschen Arbeit“ stilisierte. In der zweiten österreichischen Republik wurde er mit Parlamentsbeschluss vom 20. August 1949 wieder als Staatsfeiertag eingeführt.
Im Jahrzehnt der alliierten Besatzung hatte die Zweite Republik ansonsten keinen Staatsfeiertag, erst nach der Wiedererlangung der Souveränität durch den Staatsvertrag dachte man dann an die Festsetzung eines offiziellen Staats- bzw. Nationalfeiertags. Die Initiative dazu ging vom konservativen Unterrichtsminister Heinrich Drimmel aus, der die Lehrer des Landes aufforderte, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober 1955, des Tages des endgültigen Abzugs der alliierten Besatzungstruppen, zu vermitteln. Und zwar sollte dies durch das feierliche Hissen der österreichischen Flagge geschehen. Am 11. September des Jahres 1956 beschloss dann der Ministerrat, wiederum auf Betreiben von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Die Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung damals offenbar wichtiger war, die Neutralitätserklärung zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten. Im Jahre 1965 kam es dann im Wiener Parlament und in der Bundesregierung zu Beratungen, welcher Tag als Nationalfeiertag begangen werden sollte. Infrage kamen dazu der 12. November als Tag der Ausrufung der Ersten Republik, der 27. April als jener Tag, an dem im Jahre 1945 die wiederentstandenen österreichischen Parteien in Berufung auf die Moskauer Deklaration die Selbstständigkeit Österreichs proklamierten und eine provisorische Staatsregierung gebildet hatten, überdies der 15. Mai als der Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahr 1955 und eben der 26. Oktober, der Tag der Beschlussfassung der österreichischen Neutralität.
Die meiste Zustimmung fand die letzte Variante, und so verabschiedete der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig das Bundesgesetz über den österreichischen Nationalfeiertag. In der Präambel zu diesem Nationalfeiertagsgesetz heißt es, dass Österreich „seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welten leisten zu können“. Aber erst im Jahr 1967 wurde für diesen Nationalfeiertag auch die Feiertagsruhe beschlossen. Anzumerken ist noch, dass jene politischen Kräfte, die sich auch in der Zweiten Republik zur deutschen Kulturnation bekennen und den Begriff einer „österreichischen Nation“ als problematisch empfinden, weiterhin die Bezeichnung „Staatsfeiertag“ für den 26. Oktober verwendeten.
Wenn man sich mit den Feiertagen des Gemeinwesens der Zweiten Republik befasst, kommt man nicht umhin, auch die Trauertage zu beleuchten. Als einer der bedeutendsten derselben gilt der 13. März in Angedenken an den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938. Ungeachtet der Tatsache, dass auch ohne Manipulation und staatlichen Druck die Volksabstimmung über den Anschluss im April 1938 zweifellos eine Mehrheit für das Deutsche Reich gebracht hätte und ungeachtet der Tatsache, dass ein guter Teil der Österreicher den Einmarsch der deutschen Truppen, insbesondere die Triumphfahrt Adolf Hitlers nach Wien, bejubelt hat, wird dieser Tag heute als das Ende der Selbstständigkeit Österreichs und als der Beginn jener Tragödien betrachtet, die auch unser Land in den Zweiten Weltkrieg hineinzogen.
Der letzte Bundeskanzler der Republik, der allerdings auch ein autoritär regierender Diktator war, nämlich der Chef der Vaterländischen Front, Kurt von Schuschnigg, sagte in seiner Rücktrittsrede am 11. März 1938: „Herr Bundespräsident beauftragt mich, dem österreichischen Volke mitzuteilen, dass wir der Gewalt weichen. Wir haben, weil wir um keinen Preis, auch in diesen ernsten Stunden nicht, deutsches Blut zu vergießen gesonnen sind, unserer Wehrmacht den Auftrag gegeben für den Fall, dass der Einmarsch durchgeführt wird, ohne Widerstand sich zurückzuziehen und die Entscheidung der nächsten Stunden abzuwarten… So verabschiede ich mich in dieser Stunde von dem österreichischen Volk mit einem deutschen Wort und einem Herzenswunsch: Gott schütze Österreich!“ Wenige Tage später redete dann der Braunauer vom Balkon der Hofburg zu den Massen am Heldenplatz, um eine Vollzugsmeldung „vor der Geschichte“ zu machen und den Eintritt seiner österreichischen Heimat in das Deutsche Reich zu verkünden. Für die jubelnden Massen schämt sich das offizielle Österreich bis zum heutigen Tag. Dass der Anschluss allerdings der Beginn des Weges in ein historisch einmaliges Unheil war, steht heute allgemein außer Frage.
Ein weiterer Trauertag der Republik ist der 5. Mai. Seit dem Jahre 1997 ist der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen offizieller „Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus in Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus“. Seit einigen Jahren allerdings wird auch der 27. Jänner, der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz durch die Sowjet-Armee, als „internationaler Holocaust-Gedenktag“ begangen. Ebenso gedenkt man am 9. und am 10. November, als in der Nacht zwischen den beiden Tagen im Jahre 1938 das Pogrom gegen die jüdische Bevölkerung stattgefunden hatte, das früher euphemistisch als „Reichskristallnacht“ bezeichnet worden war, den Verbrechen des Nationalsozialismus. Im April des Jahres 2009 beschloss das Europäische Parlament, den 23. August als gesamteuropäischen Gedenktag „für sämtliche Opfer totalitärer und undemokratischer Regime in Europa“ zu machen. Am 23. August 1939 wurde nämlich das Ribbentrop-Molotow-Abkommen unterzeichnet und mit der Festlegung dieses Gedenktags wollte man sowohl an die Opfer von Kommunismus, Nazismus und Faschismus erinnern. Dieser Beschluss fand allerdings keineswegs allgemeine Zustimmung: Der israelische Holocaust-Forscher Yehuda Bauer kritisierte die Gleichsetzung der beiden Regime als Relativierung des Holocausts. Für ihn bedeutete der Beschluss des EU-Parlaments Geschichtsklitterung. Und auch in Österreich erklärte die Historikerin Heidemarie Uhl,  dass dieser Gedenktag so etwas wie ein „Gegengedenktag zum 27. Jänner, dem Holocaust-Gedenktag“ sei.
Das Totengedenken des Wiener Kooperationsrings, das seit den 90er-Jahren bis zum Jahr 2012 jeweils am 8. Mai am Wiener Heldenplatz abgehalten wurde, war der Versuch der Wiener nationalfreiheitlichen Studentenverbindungen, einen Trauertag für die Opfer des Zweiten Weltkriegs unter besonderer Berücksichtigung der eigenen Opfer zu veranstalten. Dabei gedachte man zwar allgemein aller Kriegsopfer, im Speziellen aber der gefallenen Österreicher, jener, die in der Gefangenschaft umkamen, der Opfer des Bombenkriegs und auch jener Menschen, die bei der Vertreibung der Deutschen aus dem Osten ums Leben kamen. Diese Veranstaltung wurde von ihren Kritikern als „Heldengedenken und Trauerkundgebung über die Niederlage des Dritten Reiches und der Deutschen Wehrmacht“ dargestellt. Die Erklärung der Veranstalter, dass dies in keiner Weise stimme, wurde allerdings in der breiten Öffentlichkeit und in den Mainstream-Medien kaum wahrgenommen. Seit dem Jahr 2000 gab  es daher zunehmend Protestkundgebungen gegen diese koperationsstudentische Trauerkundgebung.
Um den Heldenplatz am 8. Mai eine andere Bedeutung zu verleihen, veranstaltet die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 eine Mahnwache des Bundesheers und ein Festkonzert der WienerSymphoniker als „Bekenntnis zur Demokratie und Freiheit zu Österreich“, was man als „Fest der Freude“ bezeichnet. Und so manifestieren die Trauertage der Republik eine Geschichtspolitik, in der die eigenen Opfer der Tragödien des 20. Jahrhunderts kaum Beachtung finden.
Der Antifaschismus als politisch-korrekte Zivilreligion hingegen hat es geschafft, seine Hochämter zu Staatsakten hochzustilisieren. Und daran dürfte auch die nunmehrige Regierungsbeteiligung jener Freiheitlichen nichts ändern, die bis zum heutigen Tag bei derlei politisch-korrekten Denkveranstaltungen dezidiert ausgeschlossen bleiben und die in den vergangenen Jahren da und dort auch noch das Gedenken an die eigenen Opfer verteidigt hatten.

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