Ein Plädoyer für Segregation und Repatriierung
Wanderungsprozesse gehören zweifellos zur historischen Realität der Menschheit. Ethnische Überschichtung, kulturelle Beeinflussung und natürlich auch Ethnomorphose – horribile dictu: „Umvolkung“ – sind Phänomene, die in der Menschheitsgeschichte immer wieder auftreten. Die Gründe dafür sind mannigfaltig: Flucht vor Gefahr für Leib und Leben, das Streben nach einem besseren Leben, nach Freiheit oder auch nur Wohlstand, Hungersnöte, Dürrekatastrophen und vieles mehr. Manchmal auch schlicht und einfach die Sehnsucht des Menschen zu erforschen, was sich hinter dem Horizont befindet.
In einer Welt, in der sich die menschliche Gesellschaft, welche sich in Jahrhunderttausenden genetisch und biologisch vielfältig und unterschiedlich ausdifferenziert hat, in Völker, in unterschiedlichen Sprachen, und, darauf basierend, in Nationen mit territorial eingegrenzten Staaten, organisiert, in einer solchen Welt haben Wanderungsbewegungen natürlich eine weit darüberhinausgehende Bedeutung.
Sie sind auch so etwas wie eine Machtfrage geworden: Handelt es sich bei den Wanderungsbewegungen um Landnahme, also um Eroberung und Verdrängung der bisherigen Population, oder ist es eher ein individueller, in überschaubaren Relationen stattfindender Einsicker-Prozess? Im ersten Falle ist es ziemlich klar, dass es nicht ohne Gewalt geht. Im zweiten Falle hingegen ist durch die Einhaltung rechtlicher Standards und internationaler Normen ein friedlicher Prozess möglich – keineswegs aber immer gesichert.
Im Idealfall wäre bei der Einwanderung in einen fremden Staat mit dem Wunsche, Teil des jeweiligen Staatsvolkes zu werden, die Assimilation selbstverständlich. Die vollständige Übernahmevon Kultur, Sitten und Gebräuchen, von Sprache und Religion des Gastlandes und die vollständige Aufgabe der Kultur des eigenen Herkunftslandes wären die Bedingung dafür. Eine Idealvorstellung, die allerdings kaum realisierbar ist.
Realistischerweise hat man sich im Hinblick auf die moderne Wanderungsbewegung und die zeitgenössische Zuwanderungsgesellschaft auf Integration als Zielvorstellung geeinigt. Und Integration in diesem Sinne bedeutet, dass sich die betroffenen Zuwanderer zwar in das Wertegefüge – was auch immer man darunter verstehen mag – der Gastgesellschaft einzufügen haben, dass sie aber ihre Muttersprache, ihre Kultur, ihre Religion, ihre Sitten und Gebräuche unbeschadet behalten dürften. Um es vorwegzunehmen: Diese bislang in Europa und in den anderen westlichen Industrienationen dominierende Vorstellung hat sich indessen als Illusion entpuppt. Sie hat nämlich keineswegs zu einer sozial-kulturell ausgewogenen Gesellschaft geführt, sondern vielmehr zur Entwicklung von Konflikten und Konfrontationssituationen bis hin zu Parallelgesellschaften und einer vielfältig spannungsgeladenen Ghettokultur. Dies erwies sich bereits nach den Gastarbeiter-Zuwanderungswellen in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts. Und nun, mit der massenhaften Armutsmigration, insbesondere aus Afrika, verstärkt sich diese Entwicklung naturgemäß. Explodierende Kriminalität, bürgerkriegsähnliche Zustände, sogenannte „No-Go-Areas“, religiöser Fundamentalismus und Fanatismus bis hin zum Terrorismus sind die Symptome dieser Entwicklung.
Diese Form von fehlgeleiteter Integration hat sich also in Wahrheit als Segregation erwiesen, die von manchen Teilen der Zuwanderungsgesellschaft als eine Art Landnahme durch Einwanderung in die europäischen Sozialsysteme verstanden zu werden scheint. Der jüngste Aufruf des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, wonach die in Europa lebenden Türken nicht zwei oder drei Kinder, sondern fünf Kinder produzieren sollten, um das türkische Element zu stärken, deutet auf genau diese Denkweise hin.
Diese Form von Segregation bietet allerdings auch die Chance für die Gaststaaten und Gastgesellschaften, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Wenn die betreffenden Völker nicht schon zu dekadent sind, werden sie eine schleichende Landnahme dieser Art, also die von Erdogan geforderte Invasion durch die Gebärmutter, auf Dauer nicht dulden. Nicht vollzogene Assimilation und nicht gelungene Integration führen also zur Segregation, und diese Segregation könnte die Basis für eine Repatriierung der verschiedenen Zuwanderungspopulationen bieten. Dies gilt nicht nur für abgelehnte Asylansuchende und auch nicht nur für illegal Zugewanderte, sondern durchaus auch für Gastarbeiter der zweiten oder dritten Generation. Allzumal dann, wenn diesen massenhaft nachgewiesen werden könnte, dass sie mittels illegaler Doppelstaatsbürgerschaften – im Falle der Türken mutmaßlich sehr häufig – gar nie vorhatten, ihrem Herkunftsland wirklich adieu zu sagen.
Geradezu infantil wirkende Versuche, diese Repatriierung zu beschleunigen, indem man den potentiellen Heimkehrern Geldprämien verspricht, werden da kaum etwas nützen. Bereits in den 70er und 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es derlei Prämien, die keinen messbaren Effekt hatten. Maßgeblich dürfte vielmehr die Anwendung der vollen Härte der geltenden Gesetze sein: Wer illegal ins Land kommt, hat keine Anspruch auf Asyl und irgendein Bleiberecht! Wer straffällig wird, ist abzuschieben! Wer sich unter der Hand für eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft entschieden hat, dem ist die Staatsbürgerschaft der europäischen Gastländern ebenso abzuerkennen,und seiner Repatriierung steht auch nichts im Wege.
Neben dem Stopp der unkontrollierten Massenzuwanderung und der schnellstmöglichen Beendigung der heuchlerischen Willkommenskultur ist also solcherart eine Abschiedskultur (die auch eine Abschiebungskultur sein muss) entgegenzusetzen. Die Repatriierung einer Vielzahl von jungen, arbeitsfähigen und mutmaßlich auch tüchtigen Männern in ihre Herkunftsländer wie Afghanistan, Syrien oder die Staaten Schwarzafrikas könnte bei entsprechendem Einsatz für diese Länder sehr segensreich sein.
Dabei müssten ihnen die westlichen Industriestaaten wohl behilflich sein. Und das zu beiderseitigem Nutzen. Die Wanderungsbewegung unserer Tage könnten also künftig verstärkt in Rückwanderung, also in Repatriierung, bestehen.
Immer mehr Einwanderer
Immer mehr Menschen aus Drittstaaten zieht es in die EU. „Am 1. Januar 2015 lebten 34,3 Millionen Menschen in einem EU-Mitgliedstaat, die außerhalb der EU-28 geboren wurden“, heißt es in einem Dokument der EU-Kommission. Aufgrund der Masseneinwanderung der letzten beiden Jahre dürften mittlerweile gut 37 Millionen Drittstaatsangehörige in der EU leben. Hinzu kamen mit Stichtag 1. Januar 2015 noch 18,5 Millionen Menschen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebten als jenem, in dem sie geboren wurden.
Was den Ausländeranteil betrifft, gibt es zwischen den Mitgliedstaaten teils riesige Unterschiede. Lebten laut dem deutschen Statistischen Bundesamt 2015 EU-weit im Durchschnitt 6,91 Prozent Ausländer, so waren es in Luxemburg 45,95 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgen Zypern (17,07 Prozent), Lettland (15,03 Prozent) und Estland 14,57 Prozent). Der hohe Ausländeranteil in den beiden baltischen Staaten erklärt sich übrigens durch Russen, die zu Sowjetzeiten zugewandert waren und später nicht eingebürgert wurden. Für Österreich wird ein Ausländeranteil von 13,19 Prozent ausgewiesen, für die Bundesrepublik Deutschland 9,29 Prozent.
Am unteren Ende der Rangliste befindet sich Polen mit einem Ausländeranteil von gerade einmal 0,28 Prozent. Ebenfalls wenige Ausländer leben in Rumänien (0,45 Prozent) oder in Litauen (0,77 Prozent).