Es ist offenbar einigermaßen in Vergessenheit geraten – skurrilerweise auch in den Reihen des freiheitlichen Lagers – dass es national-liberale Kräfte waren, die in der Folge der Bürgerlichen Revolution von 1848 an vorderster Stelle für die Entwicklung von Verfassung und Rechtsstaat in Österreich gewirkt haben. Dieses zentrale Gründungs-Anliegen des klassischen dritten Lagers wirkte weit über die Monarchie hinaus bis in die Erste Republik als der national-liberale Landbund und die großdeutsche Volkspartei auch als klassische Rechtsstaats-Parteien galten. Und sogar in der Zweiten Republik war es eine Folge dieser rechtsstaatlichen Orientierung, dass eine Reihe von Justizministern – von Klecatsky über Ofner, Foregger und Michalek bis hin zu Böhmdorfer – ein gewisses Naheverhältnis zu diesem Lager aufzuweisen hatten.
Heute vermitteln die etablierten politischen Parteien und die Mainstream-Medien erfolgreich den Eindruck, als seien die Freiheitlichen jene politische Kraft, die im „Dauerclinch“ mit dem Rechtsstaat stünde. Und das, obwohl der dogmengeschichtlich klar definierte „freiheitliche Rechtsstaat“ nach wie vor einen deutlichen Hinweis darauf gibt, wie sehr freiheitliche Gesinnung und Rechtsstaatlichkeit miteinander verbunden sind oder sein sollten.
Dieser behauptete Dissens zwischen dem zeitgenössischen freiheitlichen Lager und dem heimischen Rechtsstaat hat sich parallel zum quantitativen Aufstieg der FPÖ unter Jörg Haider, und nun ein zweites Mal unter Heinz Christian Strache, entwickelt. Eine Politik der Fundamentalopposition und des erfolgsträchtigen Populismus, die sich bewusst und demonstrativ gegen das etablierte System und den politisch korrekten Zeitgeist richtet, und das immer wieder mit drastischer Wortwahl, führte zwangsläufig zu verstärkter und sich häufender Konfrontation, in die auch bald die Justiz involviert wurde. Haiders Politik der Stimmenmaximierung und der Überwindung der personellen und strukturellen Grenzen des klassischen Dritten Lagers führte neben der ideologischen Beliebigkeit aber auch zur verstärkten Aktivität von Karrieristen, Glücksrittern und halbseidenen Elementen, die sich in der Folge bei passender Gelegenheit, vorzugsweise im Zuge der Regierungstätigkeit, als überraschend leicht und schnell korrumpierbar erwiesen. Ideologische Flachwurzler und charakterliche Halbseide bekanntlich ein fester Bestandteil der Haider’schen Buberlpartie, um sich in der Folge eher der Abspaltungspartei BZÖ anzuschließen. Und diese sollten bis zum heutigen Tage die Justiz immer wieder beschäftigen.
Doch vor den bis heute im Raum stehenden Korruptions-Anwürfen, mit denen sich Maischberger, Grasser und Co. auseinander zu setzen haben, gab es bereits in den 90-er Jahren während des Aufstiegs der Haider-FPÖ eine Fülle von Verfahren, in denen es vor allem darum ging, dass man sich von Seiten der freiheitlichen Parteispitze dagegen zu wehren versuchte, als Rechtsextremist, radikaler Rassist, Antisemit, Neonazi, Faschist und dergleichen mehr titulieren lassen zu müssen. Bereits damals entwickelte sich eine Judikatur, in der die Meinungsfreiheit der Haider-Gegner exzessiv betont wurde und derlei Anwürfe als politisch zulässige Werturteile qualifiziert wurden.
In diesem Zusammenhang ein Wort zur Qualität des heimischen Justizpersonals: Österreichische Richter, österreichische Staatsanwälte stehen bis zum heutigen Tag in der beeindruckenden Tradition jenes freiheitlichen Rechtsstaats, der sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt hat. Und sie gehören fachlich zweifellos zu den bestausgebildetsten im europäischen Vergleich. Aber Richter und Staatsanwälte sind auch Menschen und urteilen auch auf der Basis eigener Wertvorstellungen. Und möglicherweise auch auf der Grundlage von Vorurteilen, bzw. zeitgeistigen Prägungen. Man muss das Verhalten der Justiz nicht mit den Anpassungstendenzen an das Regime während der NS-Zeit vergleichen, man darf aber legitimerweise darauf hinweisen, dass das Justizpersonal in früheren Jahrzehnten weitgehend christlich-konservativ bis national-liberal eingestellt war und naturgemäß bis hinauf in die 80-er Jahr auch noch FPÖ-freundlicher. Und es ist eine Tatsache, dass indessen auch im Bereich der Juristen weitgehend die Gesinnung der Post-68-er dominant geworden ist. Links-liberale bis links-grüne Haltungen sind da längst vorherrschend. Und dann gibt es natürlich auch so etwas wie vorauseilenden oder auch wirklich organisierten Gehorsam gegenüber den etablierten politischen Bereichen, gegenüber den Regierenden eben. Die Staatsanwaltschaft ist ohnedies weisungsgebunden und die Karriere von Richtern ist auch nicht völlig unabhängig vom Wohlwollen des Ministeriums. Auch das ist ein menschlicher, vielleicht allzumenschlicher Faktor, der die Judikatur gegenüber einer missliebigen fundamentaloppositionellen Bewegung in Österreich prägt.
Ganz abgesehen davon aber gab es von freiheitlicher Seite bereits in der Ära Haider denn doch eine nicht zu übersehende Tendenz, als Reaktion auf die als einseitig empfundene Judikatur, so etwas wie eine Geringschätzung des Rechtsstaats zu entwickeln. Der Reflex wonach alles Politjustiz sei, was gegen FPÖ-Politiker an Recht gesprochen wurde, ist verständlich, deswegen aber keineswegs immer zutreffend. Und die Missachtung etwa von Verfassungsgerichtsurteilen wie in der Ortstafelfrage durch Haider und seine Regierungsmannschaft, war nicht zu leugnen.
Wenn man sich in diesem Kontext nunmehr die aktuelle Causa Uwe Scheuch vor Auge hält, muss als schlichtes Faktum jedenfalls konstatiert werden, dass der Erstrichter hier ein exemplarisches, nämlich drakonisches Urteil keineswegs gegenüber einem Vertreter der etablierten Parteien, sondern gegen einen freiheitlichen Spitzenpolitiker gefällt hat. Und man wird sehen ob das „Krebsgeschwür Korruption“ in der Folge auch in Verfahren gegen Politiker, die aus anderen ideologisch-politischen Milieus kommen, derart rigide geahndet wird. Der durchaus vergleichbare Fall des ehemaligen ÖVP-Innenministers Strasser und die Causa Hans Peter Martin könnten diesbezüglich bereits demnächst zur Nagelprobe werden.
Wie weit Scheuch tatsächlich gesetzeswidrig gehandelt hat, wird erst das zweitinstanzliche und dann rechtskräftige Urteil weisen. Das offenbar in denunziatorischer Absicht aufgenommene Gespräch, das zu seiner Erstverurteilung führte, dürfte für die gelernten Österreicher allerdings nur ein Beleg dafür sein, wie das üblicherweise so läuft in der heimischen Politik: Da werden Investoren angelockt, möglicherweise durchaus zum Nutzen des Landes, zum Nutzen von irgendwelchen Festspielen, zum Nutzen von irgendwelchen Sportvereinen. Und diese wollen dafür natürlich auch Benefizien haben, etwa die Staatsbürgerschaft. Und – davon geht der gelernte Österreicher mit Gewissheit aus – da gibt es dann auch den einen oder anderen Rückfluss für die jeweilige Partei, womöglich sogar für den einzelnen politischen Akteur. Und in welchen Bereichen könnte solches Verhalten besonders häufig vorgekommen sein? Na dreimal darf man raten. Natürlich in jenen, wo regiert wird. Und wer regiert in der Regel in Österreich: Rot und Schwarz. Die moralische Empörung, die gerade aus den etablierten Parteisekretariaten nunmehr über Uwe Scheuch hinweg schwappt, besteht also zum guten Teil aus Heuchelei.
Das ändert allerdings nichts daran, dass eine oppositionelle Kraft, die mit dem Anspruch des Privilegienabbaus, der Korruptionsbekämpfung und der politischen Sauberkeit antritt, eben nicht gleich mies wie das politische Establishment sein darf, sondern sauber sein muss. Und vor diesem Anspruch erscheinen Scheuchs kolportierte Aussagen eher ein Hinweis darauf zu sein, dass sich die Kärntner Freiheitlichen teilweise den politischen Verhaltensweisen des Establishments angepasst haben. Dass aber nach dem drakonischen Urteilspruch des Erstrichters Fassungslosigkeit und Empörung aus den freiheitlichen Reihen aufbrandeten, dass man von „politischer Justiz“ und „Fehlurteil“ sprach, ist verständlich. Ein von einem Lumpen illegal aufgezeichnetes, schnoddriges Gespräch, ohne realen Hintergrund, ohne Geldfluss, ohne Investor, ohne Staatsbürgerschaft und ohne eine reale Möglichkeit, eine solche zu vergeben, führt zur politischen Existenzvernichtung des Betroffen – und zum laut aufheulenden Triumph aller politischen Mitbewerber.
Scheuchs spontane Aussage, er könne dieses Urteil nicht akzeptieren, wurde nun allenthalben als typisch freiheitliche Missachtung des Rechtsstaats interpretiert. Dies ist sie nicht, da die Verurteilung in erster Instanz eben keine Rechtskraft hat. Das rechtskräftige Urteil wird er dann akzeptieren müssen, so oder so. Aber sowohl Uwe Scheuch als auch jeder andere Staatsbürger wird dieses Urteil auch kritisieren können, je nach Sichtweise als zu leicht oder zu schwer. Und der kritische Bürger wird auch seine Meinung über eine ideologisierte Justiz zum Ausdruck bringen dürfen und eine Oppositionsbewegung wie die Freiheitlichen werden es auch sagen dürfen, wenn ihres Erachtens politischer Einfluss diese Justiz instrumentalisiert.
All das muss möglich und erlaubt sein, ohne dass die Haltung der betreffenden Personen oder Parteien zum Rechtsstaat als solchen in Frage gestellt wird. Die Freiheitlichen standen an der Wiege des österreichischen Rechtsstaats. Sie sollten nunmehr – so schwer dies auch sein mag – weiter bemüht sein, seine Hüter zu sein. Im wohlverstandenen Sinne!
Mir ist zu Ohren gekommen, daß sich Sultan Erdogan mit einem Teil des EU-Geldes (unser aller Steuergeld) von den Rotzgrünen in Österreich die österr, Staatsbürgerschaft für seine verhaßten Kurden kauft. Für die Rotzgrünen eine win-win-situation, weil sie mit jeder Staatsbürgerschaft Geld vom Sultan bekommen und außerdem einen neuen Wähler.Natürlich gilt für alle die Unschuldvermutung! ❗ ❗ ❗ 😉
Österreich kann durch diverse ökologische Maßnahmen gerettet werden. Z. B. können die herkömmlichen Autos durch 1 l-Autos ersetzt werden, die mit neuartigen Keppemotoren ausgerüstet sind. In Verbindung mit weiteren Technologien kann man dann 100-mal billiger Auto fahren. Siehe dazu u. a.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ein-Liter-Auto_von_VW
und
http://www.keppemotor.com/ge
Zudem soll der €uro durch regionale Gelder mit Umlaufgebühr ersetzt werden. Und Millionen Migranten müssen weggeschafft werden. Man sollte eine Koalition von RETTÖ und FPÖ anstreben, um einer nicht-grünen Öko-Politik zum Durchbruch zu verhelfen.
Julio Worden
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